Lorenz-Böhler-Spital in Wien - Hilfestellung von MedUni und AKH

In einer Sitzung des Supervisory Boards von AKH und MedUni Wien am Mittwoch wurde eine Einigung zur Hilfestellung für die AUVA erzielt. Dienstrechtliche und organisationsrechtliche Optionen für eine Übernahme der Leistungen wurden formuliert. Zuvor äußerten sowohl die Wiener Pflege- und Patientinnenanwaltschaft als auch der Patientenombudsmann der Ärztekammer für Wien schwerwiegende Vorwürfe in Richtung AUVA.
Einigung zur Hilfestellung für AUVA
In der Sitzung des Supervisory Boards, dem wichtigsten Gremium der gemeinsamen Betriebsführung von AKH Wien und MedUni Wien unter Vorsitz von Wolfgang Müller (Magistratsdirektion der Stadt Wien) und MedUni-Wien-Rektor Markus Müller wurde indes eine Einigung zur Hilfestellung für die AUVA im Zusammenhang mit der Schließung des Traumazentrums Wien-Brigittenau (vormals Lorenz-Böhler) erzielt. Die dienstrechtlichen und organisationsrechtlichen Optionen für eine Übernahme der Leistungen wurden in dieser Sitzung gemeinsam formuliert.
Die Wiener Pflege- und Patientinnenanwaltschaft als auch der Patientenombudsmann kritisierten die AUVA, denn entgegen deren Zusagen könne derzeit nämlich von keiner - wenn auch nur kurzfristigen - Aufrechterhaltung eines "Normalbetriebs" im UKH Lorenz Böhler die Rede sein. Es gebe Operationsabsagen ohne neue Terminnennung.
"Massive Verunsicherung" geortet
Folgeoperation wie etwa eine Plattenentfernung würden vom Traumazentrum Meidling abgelehnt, auch andere Spitäler in Wien weigerten sich aktuell, die entsprechenden Behandlungen fortzusetzen. Der Wiener Pflege- und Patientinnenanwalt Gerhard Jelinek ortete infolge eine "massive Verunsicherung von Patientinnen und Patienten, auch bedingt durch das katastrophale Kommunikationsverhalten der AUVA".
Schließung von UKH Lorenz Böhler - "Fatale Minderversorgung von Patienten"
Ähnlich argumentiert auch der Patientenombudsmann der Ärztekammer für Wien, Thomas Holzgruber, der durch die plötzliche und unerwartete Schließung des UKH Lorenz Böhler eine "fatale Minderversorgung von Patientinnen und Patienten in Wien" sieht - Aus seiner Sicht stellt die aktuelle Situation ein Organisationsverschulden seitens der AUVA dar, womit Patientinnen und Patienten, deren Behandlung sich verzögert, berechtigt seien, Schadenersatzansprüche, also Schmerzengeld, allenfalls Behandlungskosten in Privatspitälern etc., gegen den Spitalsträger, also die AUVA, geltend zu machen.
Gemeinsam wurde von der AUVA gefordert, dass Patientinnen und Patienten, die bereits Behandlungszusagen, wie Operationszusagen und Ähnliches, erhalten haben, proaktiv informiert werden, ob die Termine nun aufrecht bleiben, und falls nicht, wann, wo und durch wen die Behandlung fortgesetzt werde. Zudem regen sie eine rasche Unterstützung der Patientinnen und Patienten für Ersatztermine für abgesagte Operationen seitens der AUVA, einen Entschädigungsfonds sowie die Einrichtung einer Hotline an, um so "eine rasche und klare Kommunikation der geplanten Absiedelungsschritte, also welche Bereiche des UKH Lorenz Böhler noch und wie lange in Betrieb sind, welche Kapazitäten wohin verlagert werden und wie es in der Folge mit dem Ambulanz und dem OP-Betrieb aussieht, zu gewährleisten".
(APA/Red)