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Scheiben bei Wiener Asylzentrum eingeschlagen: 29-Jähriger verurteilt

Der 29-Jährige wurde bereits rechtskräftig verurteilt.
Der 29-Jährige wurde bereits rechtskräftig verurteilt. ©APA/HANS PUNZ
Im Frühjahr hat ein 29-Jähriger die Scheiben des Asylzentrums der Wiener Caritas eingeschlagen. Am heutigen Mittwoch wurde er verurteilt.

Zu einem Jahr teilbedingter Haft, davon vier Monate unbedingt ist am Mittwoch am Wiener Landesgericht ein 29-Jähriger verurteilt worden, weil er im Frühjahr die Scheiben des Asylzentrums der Caritas eingeschlagen hatte. Der Mann handelte es aus Frust, wie er in der Verhandlung deutlich machte.

29-Jähriger zertrümmerte Scheiben mit Metallstange

"Ich bin seit fünf Jahren hier und Asylwerber. Ich bin politischer Flüchtling", stellte der Angeklagte fest. Er sei Christ und habe deshalb aus dem Iran fliehen müssen. "Weder die Caritas noch sonst eine Behörde hat etwas für mich getan", beklagte er. Er habe nicht ein Mal einen Schlafplatz bekommen.

Am 4. Mai tauchte der Iraner um 9.00 Uhr im Asylzentrum der Caritas in Wien-Alsergrund auf, wurde aber nicht mehr eingelassen. Er war mit einem Hausverbot belegt worden, nachdem er sich im März in dem Gebäude einen gewalttätigen Auftritt geleistet hatte.

Einige Stunden später kehrte der abgewiesene mit einer 40 Zentimeter langen Metallstange zurück und zertrümmerte damit etliche Scheiben. "Ich wollte dort herumschreien, weil sich niemand um mich kümmert", legte der Mann vor Richter Christian Gneist seine Beweggründe dar. Er habe "keine Auseinandersetzung gesucht", aber zwei Männer vom Sicherheitsdienst seien gleich auf ihn losgestürmt.

Urteil ist bereits rechtskräftig

Er richtete daher das Metallstück auch bedrohlich gegen die Securitys. Vom Vorwurf der versuchten absichtlich schweren Körperverletzung wurde der 29-Jährige aber freigesprochen. Für das Gericht war nicht erwiesen, dass er mit der Stange in Verletzungsabsicht auf die beiden Männer eingeschlagen hatte. Am Ende wurde der Angeklagte wegen Sachbeschädigung und versuchter schwerer Nötigung schuldig gesprochen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

(APA/Red)

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