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Sammelklage von Kleinunternehmern gegen Paylife

Neubauer (r) mit Geschäftsführer Judt (l)
Neubauer (r) mit Geschäftsführer Judt (l) ©APA (OTS/PayLife)
Kleinunternehmer haben sich zusammengetan, um mit einer Sammelklage von Paylife einen Teil der Gebühren für Bankomatzahlungen in den Jahren 1998 bis 2008 zurückzufordern. Paylife habe damals so restriktive Verträge mit den Banken und Kunden gehabt, dass die Konkurrenz nicht auf den Markt eintreten habe können.

Das habe Paylife für überhöhte Gebühren genutzt, so die Begründung einiger Betroffener, die sich zur Untermauerung auch auf ein OGH-Urteil aus dem Jahr 2007 berufen, am Montag in Wien. Die Differenz zwischen den damaligen Gebühren und hypothetischen “marktkonformen” Gebühren wollen sich die Unternehmen nun vor Gericht erstreiten. Die derzeitigen, wesentlich niedrigeren Tarife für Bankomatzahlungen stehen hingegen nicht zur Diskussion, sagte Rechtsanwalt Bernhard Huber, der die Sammelkläger vertritt.

Paylife-Chef Peter Neubauer sagte in einer ersten Reaktion, die angekündigte Klage habe aus seiner Sicht “keine Rechtsgrundlage”. Außerdem habe sich das OGH-Urteil auf das Lastschriftenverfahren bezogen, nicht aber auf Zahlungen mit Pin-Code, um die es zwischen Kunden und Unternehmen gehe. Paylife habe sich immer marktkonform verhalten, betont Neubauer. Das zeige sich auch daran, dass ohne Konkurrenz der Disagio-Satz von 1,5 Prozent auf 0,8 bis 0,9 Prozent zurückgegangen sei. Mit steigendem Volumen habe Paylife den Kostenvorteil weitergegeben.

Der Grund für die Klagsankündigung: Paylife, damals noch Europay, habe zusätzlich zu fixen Gebühren pro Überweisung von damals 2 Schilling (jetzt: 14 Cent) ein Disagio von zunächst 1,5 Prozent und später 0,9 Prozent der überwiesenen Summe verlangt, erläuterte Huber. In Deutschland sei das Disagio schon damals bei 0,35 Prozent gelegen, auf diesen Satz sei seit der Marktöffnung 2008 auch Paylife zurückgegangen.

Bisher haben sich rund 100 Unternehmen mit einer errechneten Schadenssumme von fünf Mio. Euro dem Verfahren angeschlossen. Der “Schaden” aus zu hohen Gebühren lasse sich auf 300 Mio. Euro über zehn Jahre hochrechnen, wenn man das OGH-Urteil aus dem Jahr 2007 zur Basis nimmt.

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