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Salzburger Kritik am Vollzug des Aufenthaltsgesetzes

Salzburg - Das vor rund einem Jahr in Kraft getretene neue Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht verhindere nicht, dass seit Jahren in Österreich lebende, unbescholtene, gut integrierte und sich selbst erhaltende Familien, die in Österreich um Asyl angesucht haben, vor der Abschiebung stehen.
Das kritisierten am Montag Vertreter der Salzburger Plattform für Menschenrechte bei einem Pressegespräch in der Mozartstadt.

Für eine ganze Reihe von Familien, die eigentlich Anspruch auf humanitären Aufenthalt hätten, täten sich durch die komplexen Schnittstellen von Asyl-, Fremden- sowie Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht unüberwindbare Hürden für die Zuerkennung eines humanitären Bleiberechts auf, berichtete Doris Witzmann, die Präsidentin der Katholischen Aktion Salzburg. Im Vollzug der Gesetze würden die Behörden durchwegs nach Gründen für eine Abschiebung und nicht für das Bleiben suchen, forderten Witzmann und der Landessprecher der Grünen, Cyriak Schwaighofer, einen Perspektivenwechsel. Außerdem müsse den von den Verfahren betroffenen Kindern und Jugendlichen, die häufig in Österreich geboren worden seien, ein größerer Stellenwert beigemessen werden, verlangte Schwaighofer. Das sei allein aufgrund der geltenden Kinderrechtskonvention nötig. Es wäre höchst an der Zeit, dass sich die Landesregierung klar positioniere und die gesetzlichen Spielräume für solche Fälle ausschöpfe.

Ursula Liebing, Sprecherin der Plattform für Menschenrechte, forderte eine Stichtagsregelung, die allen Personen, die seit fünf Jahren in Österreich leben und einen Asylantrag gestellt haben, ein Bleiben ermöglicht.

Für Schwaighofer gibt es neben dem humanitären Aspekt auch wirtschaftliche Gründe, warum Menschen, die seit Jahren hier leben und arbeiten, nicht abgeschoben werden sollten. Die Arbeitgeber – meist Tourismusbetriebe – hätten Zeit und Geld in die Ausbildung investiert. Ihnen entstehe durch den ständigen Personalwechsel und die drohende Abschiebung ein enormer finanzieller Schaden.

Die Plattform präsentierte Fälle von Familien, die von Abschiebung bedroht sind. Ein Beispiel: Familie D. ist 2003 aus wirtschaftlichen Gründen aus Vietnam nach Österreich gekommen. Der Asylantrag wurde 2009 in zweiter Instanz abgelehnt. Daraufhin wurde ein Antrag auf humanitäres Bleiberecht gestellt. Im Jänner 2010 wurde der Familie mitgeteilt, dass sie einen ablehnenden Bescheid erhalten werde. Die Familie, deren zwei Kinder 2004 und 2005 in Österreich geboren wurden, lebt in Salzburg und ist gut integriert. Der Vater arbeitet als Maschinenführer. In letzter Zeit häuften sich Fälle wie dieser, wo gut integrierte Familien von der Abschiebung bedroht seien, kritisierten die Vertreter der Plattform für Menschenrechte und forderten eine politische Lösung für solche Familien.

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