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Salzburger Gericht spricht Casinobetreiber Engelmann frei

Der vom Landesgericht Linz wegen illegalem Glücksspiel - nicht rechtskräftig - verurteilte deutsche Casinobetreiber Ernst Engelmann hat nur vor dem Bezirksgericht Zell am See in der gleichen Sache einen Erfolg landen können. Engelmann sei rechtskräftig vom Vorwurf des illegalen Glücksspiels freigesprochen worden, teilte sein Anwalt Patrick Ruth am Montag der APA mit. Die Staatsanwaltschaft Salzburg habe keinen Einspruch erhoben.

Engelmann war im März dieses Jahres trotz eines EuGH-Entscheids, wonach das österreichische Glücksspielgesetz EU-rechtswidrig sei, vom Linzer Landesgericht wegen illegalem Glücksspiel zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. In der Folge hatte Engelmann in Zell am See eine Spielstätte eröffnet und wurde deswegen erneut vor Gericht zitiert.

Er habe im Salzburger Fall damit argumentiert, dass es Engelmann nicht vorwerfbar sei, dass er ein Casino führt, wenn sogar der EuGH sagt, dass das österreichische Glücksspielgesetz EU-rechtswidrig ist, so Ruth heute. “Jedenfalls ist das grandios: Ein Gericht sagt, das ist nicht zu verurteilen, und die Staatsanwaltschaft sieht das auch ein”, freut sich der Anwalt.

Somit ergibt sich für Engelmann die kuriose Situation, dass er in Österreich für den gleichen Tatbestand einmal – nicht rechtskräftig – verurteilt und in Zell am See rechtskräftig freigesprochen worden ist. Gegen das Linzer Urteil laufe noch eine Kommissionsbeschwerde wegen Vertragsverletzung, sagte sein Rechtsvertreter. Ruth geht davon aus, dass nun auch das Landesgericht Linz das Verfahren gegen Engelmann einstellen wird müssen.

Engelmann hatte das EuGH-Verfahren zum österreichischen Glücksspielgesetz ausgelöst, das damit endete, dass der EuGH im September 2010 die Regelungen für das österreichische Glücksspielmonopol kippte, da diese gegen EU-Recht verstoßen.

Für die Engelmann-Gruppe ergibt sich aus dem aktuellen Urteil als Konsequenz, dass sie sich um eine österreichische Glücksspielkonzession bewerben kann. Vor diesem Urteil wäre dies in Frage gestanden, da Engelmann verurteilt gewesen wäre und sich somit nicht bewerben hätte dürfen. Die Bewerbungsfrist für eine Spielbankkonzession ende im Jänner. (APA)

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