AA

"Saliera"-Dieb kommt heute vorzeitig frei

Bedingte Entlassung nach Verbüßung der Strafhälfte
Bedingte Entlassung nach Verbüßung der Strafhälfte ©APA (Techt/Archiv)
Der "Saliera"-Dieb wird am heutigen Montag vorzeitig aus der Haft entlassen: Eigentlich war der 52-Jährige zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, doch der Wiener kommt wegen "ausgezeichneter Führung" vorzeitig frei. Unter Anrechnung der U-Haft hat er exakt zwei Jahre und neun Monate verbüßt - um drei Monate mehr als die Hälfte seiner Strafe.

Nach Verbüßung der Strafhälfte können rechtskräftig abgeurteilte Täter ihre vorzeitige bedingte Entlassung beantragen. Das zuständige Vollzugsgericht Steyr hatte im Fall des 52-Jährigen dagegen keine Einwände. “Es stehen dem weder spezial- noch generalpräventive Gründe entgegen”, hieß es seitens des Gerichts. Dem früheren Alarmanlagenbauer wurde außerdem eine “ausgezeichnete Führung” bescheinigt, zudem habe er ein gesichertes Entlassungsumfeld.

Der damals 47-Jährige war am 11. Mai 2003 weit nach Mitternacht über ein Baugerüst ins Kunsthistorische Museum (KHM) eingedrungen, indem er nach oben kletterte und im ersten Stock ein Fenster aufzwängte. Er gelangte zufällig in den Raum, in dem unter einer Vitrine das auf einen Wert von 36 Millionen Euro geschätzte Salzfass des Renaissance-Künstler Benvenuto Cellini ausgestellt war. Der Eindringling nahm das Kunstwerk an sich, begab sich nach Hause und verstaute sie zunächst unter seinem Bett.

Als er den Zeitungen den Wert seiner Beute entnahm, kam er auf die Idee, an die zuständige Uniqa-Versicherung Erpresserbriefe zu richten. Er verlangte zuerst fünf, später zehn Millionen Euro, allenfalls werde er das Kunstwerk einschmelzen, das er in der Zwischenzeit in einem Waldstück bei Zwettl vergraben hatte.

Im Jänner 2006 konnte der Mann nach intensiven Ermittlungen ausgeforscht und verhaftet werden. Er zeigte sich von Anfang an geständig.

  • VIENNA.AT
  • Kultur
  • "Saliera"-Dieb kommt heute vorzeitig frei
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen