Sämtliche Richter befangen, Testaments-Prozesse verlegt

Um eine Facette reicher ist der Erbschaftsstreit um den 560.000 Euro schweren Nachlass des Lustenauers Willi Mutschler – einer der bekanntesten Fälle der Testamentsaffäre. Am Landesgericht Feldkirch und am Bezirksgericht Dornbirn wurden wie berichtet zwei Erbschaftsklagen gegen die Mutter und die Tante der suspendierten Landesgerichts-Vizepräsidentin Kornelia Ratz eingebracht. Wie Gerichtssprecher Reinhard Flatz gestern auf VN-Nachfrage erklärte, haben sich sämtliche Richter in Feldkirch und Dornbirn für befangen erklärt. Die Zivilprozesse werden nun vor dem Landesgericht Innsbruck und dem Bezirksgericht Bregenz stattfinden.
Klagsvertreter zuversichtlich
Seit Ende 2009 steht fest, dass das Testament, das die beiden Lustenauerinnen Marlene R. und Mathilde H. zu Alleinerbinnen eines stattlichen Vermögens machte, gefälscht ist. Da sie den Nachlass – Bauplätze, landwirtschaftliche Grundstücke und Bargeld – bis dato nicht herausgegeben haben, wollen nun 14 gesetzliche Erben ihre Ansprüche vor dem Zivilgericht durchsetzen. Dabei geht es um eine Summe von rund 150.000 Euro. Klagsvertreter Sanjay Doshi geht angesichts des nachweislich gefälschten Testaments davon aus, dass der Klage stattgegeben wird. „Dann kommen meine Mandanten endlich zu ihrem Recht“, gibt sich der Feldkircher Rechtsanwalt zuversichtlich.
Verfahren eingestellt
Im Testamentsfall Mutschler müssen sich ab 14. Mai vier (ehemalige) Gerichtsmitarbeiter, der Bruder des Hauptangeklagten sowie Richterin Kornelia Ratz vor dem Salzburger Strafgericht verantworten.
Wie berichtet hatte die hiesige Kriminalpolizei auch gegen Marlene R. und Mathilde H. umfangreich ermittelt.
Hintergründe
Der den VN vorliegende fast 100-seitige Abschlussbericht enthüllte erstaunliche Hintergründe: So habe Mathilde H. als Sachwalterin die übrige Verwandtschaft über das Vermögen des Willi Mutschler weitestgehend im Dunkeln gelassen, obwohl in der Abhandlung der Verlassenschaft von Oktober 2004 bis zum Auftauchen des Testaments Mitte Februar 2005 praktisch nichts weiterging. Die Kriminalbeamten schrieben in ihrem Bericht zudem von „der Verdachtslage“, wonach im Hintergrund Gespräche mit Mathilde H. und Marlene R. geführt worden seien, wie das Testament des besachwalterten Willi Mutschler gestaltet sein könnte.
Der Staatsanwaltschaft Steyr erschienen die Ermittlungsergebnisse jedoch als zu wenig beweiskräftig, um die beiden Frauen anzuklagen. Das Ermittlungsverfahren wurde schließlich eingestellt.