S18-Gegner mit Fake-Radar aus Rohren: Darf man falsche Blitzer aufstellen?

Was tun, wenn die Verkehrsberuhigung im Ort auf sich warten lässt? Diese Frage stellte sich auch Anrainern in Lustenau. Ein Jahr ist es mittlerweile her, dass eine Arbeitsgruppe von Landesrat Tittler beauftragt wurde, mögliche Maßnahmen zur Reduktion der Verkehrsbelastung zu erarbeiten.
Bürgerinitiative greift zur Selbsthilfe
Da es bisher laut den Bürgern keine sichtbaren Ergebnisse gibt, wurden sie selbst aktiv: "Der Einsatz stationäre Radargeräte auf der Transitroute ist unverzichtbar", informiert die Bürgerinitiative "Lebensraum Zukunft Lustenau – Unteres Rheintal. "Da, seit Jahren gefordert, keine nützlichen Maßnahmen getroffen werden, greifen wir zur Selbsthilfe und platzieren vorerst zwei Radarsäulen-Attrappen entlang der Transitroute." Eine davon steht bereits vor einem Kindergarten in Lustenau.

Fake-Blitzer: Was ist erlaubt und was nicht?
Wie viele falsche Blitzer es im Ländle gibt, ist nicht bekannt. Das Thema der Radar-Attrappen fällt jedenfalls nicht in den Zuständigkeitsbereich der Polizei. Praktisch immer stünden diese Bauten nämlich auf privatem Grund, so die Auskunft der Pressestelle der LPD Vorarlberg. Zuständig ist die jeweilige Bezirkshauptmannschaft.
"Man muss unterscheiden", verdeutlicht Andreas Bohle von der Polizeiabteilung der BH Dornbirn. "Eine Person darf grundsätzlich auf ihrem Grund und Boden aufstellen, was sie mag." Hier nennt er ein Beispiel: "Mein privates Grundstück grenzt an einen Gehsteig und der Gehsteig an eine Fahrbahn. Dann dürfte ich grundsätzlich auf dem Grund und Boden einen ähnlichen Kasten aufstellen." Es müssen allerdings gewisse Vorschriften eingehalten werden: In der Straßenverkehrsordnung ist laut Bohle geregelt, dass Gegenstände am Straßenrand nicht zu einer Ablenkung, Sichtbeeinträchtigung oder Gefährdung führen dürfen. "Es passiert ja nichts. Es würde ja auch nicht blitzen, wenn jemand mit 10 km/h zu schnell vorbeifahren würde", meint er. "Es blendet nicht."

Gegen die optische Darstellung eines Blitzers oder einer Radarbox, spreche grundsätzlich nichts. Man müsse das Ganze immer in Einzelfällen prüfen. Ungeschickt wäre etwa auch, wenn die Attrappe so aufgestellt wäre, dass die Sicht bei der Ausfahrt aus einer Straße beeinträchtigt wird. "Hier kann es natürlich schon zu einer Strafe beziehungsweise zu einem Auftrag durch die Behörde zur Entfernung kommen", gibt der Leiter der Polizeiabteilung zu verstehen.
"Man braucht immer die Zustimmung eines Grundeigentümers"
Der Grünstreifen bei dem Kindergarten, auf dem die Bürgerinitiative den Blitzer aufgestellt hat, ist kein Privatgrund, der den Anrainern gehört. "Die Frage ist immer: Wer ist verfügungsberechtigt über diesen Grund und Boden?", betont Andreas Bohle gegenüber VOL.AT. Wenn es sich um eine öffentliche Fläche handelt, darf nicht einfach etwas aufgestellt werden. Wenn allerdings eine Anrainerin in ihrem Garten eine Attrappe aufstelle und es zu keiner Beeinträchtigung führe, sei das rein theoretisch machbar. Voraussetzung sei, dass der Grundeigentümer zustimme. "Der Kindergarten darf dort auch tun, was er will", meint Bohle. Wenn der "Kindi" die Attrappe für gut befinde, sei es okay: "Man braucht immer die Zustimmung eines Grundeigentümers." Genau diese Zustimmung gab es im Fall der Lustenauer Attrappe: VN-Redakteur Klaus Hämmerle war vor Ort bei der Bürgerinitiative. Er bestätigt, dass das Ganze mit dem Kindergarten abgeklärt wurde.

Keine falschen Verkehrszeichen
Doch es gibt auch Grenzen dafür, was auf dem eigenen Grund erlaubt ist: Was man laut Bohle nicht machen dürfte, wäre ein Verkehrsschild – etwa eine Tempo-30-Tafel – verblüffend echt nachzubauen oder zu kaufen. "Das würde dann Autofahrer fälschlicherweise beeinflussen, würde zu einer Verwechslung führen und zu einer Rechtsunsicherheit", betont er im VOL.AT-Gespräch. "Hier würde jetzt zum Beispiel die Behörde eingreifen." Wenn ein Unfall durch eine Attrappe entstünde, hätte das zivilrechtliche Folgen – etwa ein Gerichtsverfahren. "Es kann natürlich auch verwaltungsstrafrechtliche Folgen haben", gibt er zu verstehen. Die Höhe der Strafe wäre hier von Schwere und Art des Vergehens abhängig.

Radar-Attrappe erfüllt ihren Zweck
Die Radar-Attrappe in Lustenau scheint jedenfalls ihren Zweck zu erfüllen. Für Autofahrer ist im Vorbeifahren nur schwer zu erkennen, dass der Blitzer nicht echt ist. Das zeigt auch ein Blick in Vorarlberger Radar- und Verkehrsgruppen, wo ein Bild einer der Fakes-Radarsäulen geteilt wurde: Vorarlberger warnen hier schon jetzt vor der "neuen Radarbox".
Ihre Meinung ist gefragt
Mehr dazu
(VOL.AT)