AA

Russisches Eigentum kann künftig von Ukraine beschlagnahmt werden

Präsident Selenskyj unterzeichnete ein entsprechendes Gesetz.
Präsident Selenskyj unterzeichnete ein entsprechendes Gesetz. ©Ukrainian Presidential Press Office via AP
Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat ein entsprechendes Gesetz unterzeichnet, wonach das Eigentum Russlands und russischer Steuerzahler auf dem Staatsgebiet der Ukraine beschlagnahmt werden kann.
Zivilisten dürfen Schusswaffen einsetzen

Die Rechtsgrundlage sei, dass die "Russische Föderation einen Krieg gegen die Ukraine und deren Einwohner begonnen hat".

Entscheidungen über Beschlagnahmungen werden demnach durch den Sicherheitsrat der Ukraine getroffen und per Dekret des Präsidenten in Kraft gesetzt. Kompensationen seien nicht vorgesehen. In dem Gesetz werden ausdrücklich auch Steuerresidenten als steuerpflichtige Bewohner erwähnt, deren Eigentum oder Vermögen beschlagnahmt werden können. In der Ukraine haben unter anderem russische Banken und Unternehmen Vertretungen und besitzen Anteile an örtlichen Unternehmen.

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Chronik
  • Russisches Eigentum kann künftig von Ukraine beschlagnahmt werden
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen