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Rückkehr zu Lockdown light: Die neuen Coronavirus-Regeln an Schulen

Ab Montag sind die Pflichtschulen wieder für den Regel-Unterricht geöffnet.
Ab Montag sind die Pflichtschulen wieder für den Regel-Unterricht geöffnet. ©APA (Sujet)
Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) verkündete am Mittwoch die neuen Coronavirus-Regelungen an Schulen. Am Montag heißt es für Österreichs Pflichtschüler zurück in die Klassen. Allerdings gilt die Schüler-Rückkehr nicht nur an Volksschulen, AHS-Unterstufen, Mittel- und Polytechnischen Schulen, sondern auch für Maturanten und Schüler anderer Abschlussklassen. An Berufsschulen, AHS-Oberstufen und BMHS ist bis Weihnachten weiter Distance Learning angesagt. Außerdem gilt Maskenpflicht im Unterricht - außer an Volksschulen - und es gibt pro Fach nur eine Schularbeit in diesem Semester.

Die unterschiedliche Vorgehensweise begründete Faßmann bei einer Pressekonferenz am Mittwoch einerseits mit dem unterschiedlichen Infektionsgeschehen je nach Altersgruppe, aber auch mit der Betreuungsfrage und den unterschiedlichen Voraussetzungen für das Distance Learning. An Oberstufen könne am ehesten selbstständig gelernt werden.

Coronakrise: Nur eine Schularbeit pro Fach in diesem Semester

Gleichzeitig gibt es aber auch für die Berufsschulen, AHS-Oberstufen und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS) die Möglichkeit, stundenweise bis zu 25 Prozent einer Klasse an die Schule zu holen - etwa für Werkstättenunterricht, so Faßmann. Für die Vorbereitung von Schularbeiten könne dies sogar bis zur Hälfte sein. Die Schularbeiten selbst können an den Schulen durchgeführt werden - wenn Platz dafür ist, also etwa Turn- oder Festsäle bzw. andere größere Räume dafür zur Verfügung stehen.

Für Schularbeiten in allen Schulformen gilt: In diesem Semester gibt es nur eine Schularbeit pro Fach. Hat diese bereits stattgefunden, entfallen eventuell geplante weitere. Falls sie noch nicht abgewickelt wurde, kann diese ab 7. Dezember durchgeführt werden - allerdings muss der Stoff zur Vorbereitung wie üblich mindestens eine Woche davor bekannt gegeben. Falls auch die Durchführung dieser einen Schularbeit nicht mehr möglich ist, können die Lehrer für die Note auch auf andere Formen der Beurteilung - etwa die Mitarbeit - zurückgreifen.

Die grundsätzliche Maskenpflicht für Schüler und Lehrer im Unterricht sieht Faßmann als "heikle Angelegenheit, gar keine Frage". Aber: "Bevor wir den Präsenzunterricht aufgeben, ist mir dieses gelindere Mittel lieber." Ab Jänner sollen außerdem Lehrer regelmäßig getestet werden.

Keine Schulveranstaltungen

Schulveranstaltungen wie Skikurse oder Ähnliches dürfen nicht stattfinden, Musik- und Turnunterricht soll nach Möglichkeit im Freien stattfinden. Falls das wegen des Wetters nicht möglich ist, sollen in Musik Theorie durchgenommen und im Turnen Übungen mit entsprechendem Abstand zu anderen Schülern gemacht werden.

Das Absehen von der Wiedereinführung eines Schichtbetriebs begründete Faßmann mit den Erfahrungen des Frühjahrs. Damals habe dieser zu "nicht synchronen Betreuungssituationen bei Mehrkindfamilien geführt" - die einzelnen Kinder hatten oft an unterschiedlichen Tagen ihre Präsenzzeit an der Schule. "Das hat zu Stresssituationen in den Haushalten geführt."

Zweiter Lockdown light: Kein fixer Rückkehrtermin für die Oberstufen

Auf einen fixen Rückkehrtermin für die Oberstufen wollte Faßmann sich nicht festlegen. Vorerst gelte diese Regelung bis Weihnachten - dann müsse man Bilanz ziehen und schauen, wie es im Jänner weitergehe. Sollten sie tatsächlich nach Weihnachten zurückkommen, wären sie rund elf Wochen nicht in der Schule gewesen. Nachher werde es aber jedenfalls einen speziellen Ergänzungs- und Förderunterricht für sie geben. Eine Kürzung der Sommerferien bringt für den Minister nichts: Die Fördermaßnahmen müssten ja vor dem Ende des Schuljahrs gesetzt werden.

An den Kindergärten gibt es ab Montag wieder Normalbetrieb. An den Universitäten ändert sich nichts - sie bleiben größtenteils im Distance Learning.

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(APA/Red.)

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