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Rothschild-Stiftung: Entscheidung über Akteneinsicht

Der Kläger konnte einen Erfolg erzielen.
Der Kläger konnte einen Erfolg erzielen. ©APA
Im Zusammenhang mit der Rotschild-Stiftung gibt es einen gerichtlichen Erfolg für Geoffrey R. Hoguet. Es muss eine Entscheidung über Akteneinsicht folgen.
Stadt Wien wird geklagt

Der Rothschild-Nachfahre Geoffrey R. Hoguet, der mit der Stadt Wien im Zusammenhang mit der "Nathaniel Freiherr von Rothschild'schen Stiftung" eine juristische Auseinandersetzung führt, hat einen gerichtlichen Erfolg in Sachen Einsicht in die Stiftungsakten erzielt. Das teilte sein Sprecher am Freitag mit. Das entsprechende Verfahren sei zu Unrecht ausgesetzt worden, lautet demnach eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs.

Causa behandelt 1907 gegründete Stiftung

In der Causa geht es um jene 1907 gegründete Stiftung, die das bis heute existierende Neurologische Zentrum Rosenhügel errichtet hat. Der New Yorker Familien-Nachfahre Geoffrey R. Hoguet hat von der Stadt verlangt, dass das einstige Kuratorium wieder in der ursprünglichen Form errichtet wird. Die Stiftung war von den Nationalsozialisten aufgelöst worden. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde 1956 das Magistrat als Verwaltungsorgan eingesetzt. Vertreter der Familie sind nicht mehr im Kuratorium vertreten. Die Causa ist inzwischen auch gerichtsanhängig.

Der Aussetzungsbescheid, mit dem die Stadt Wien dem Rothschild-Nachfahren Geoffrey Hoguet eine Entscheidung über sein Recht auf Akteneinsicht verweigert habe, wurde als unrechtmäßig aufgehoben, teilte man nun mit. Wörtlich heißt es laut der Aussendung im betreffenden Urteil: "Das Verfahren über den Antrag auf Akteneinsicht wurde zu Unrecht ausgesetzt, weshalb der Aussetzungsbescheid, weil er nicht hätte erlassen werden dürfen, ersatzlos zu beheben ist."

Entscheidung über Akteneinsicht muss nun erfolgen

Eine Entscheidung über Akteneinsicht müsse nun erfolgen, wurde betont. Wie der Sprecher des Nachfahren auf APA-Anfrage erläuterte, sei das Verfahren ausgesetzt worden, weil die Stadt die anderen juristischen Fragen zunächst geklärt habe wollte, bevor man darüber befindet, ob die Unterlagen eingesehen werden dürfen. Die Kläger sehen darin eine "Hinhaltetaktik".

"Diese Entscheidung sowie die jüngste Entscheidung des Bezirksgerichtes in Hietzing bestätigen die Missachtung der Stadt Wien sowohl gegenüber dem Stifterwillen wie auch gegenüber meiner Familie", zeigte sich Hoguet erfreut. Das Bezirksgericht hatte zuletzt einen weiteren Kurator für die Stiftung bestellt. Geoffrey R. Hoguet hat wiederholt beteuerte, dass er kein finanzielles Interesse habe und es nicht um seinen persönlichen Profit gehe, sondern dass er wünsche, dass die Stiftung wieder in der ursprünglichen Form eingerichtet wird.

(APA/Red)

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