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Rote Karte vom Nachbarn

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Die Fußball-WM sorgt bei vielen für Feststimmung. Manchmal zum Unmut der Nachbarn.

König Fußball regiert derzeit das Fernsehprogramm. Was macht mehr Spaß, als zum Public Viewing auf den eigenen Balkon zu laden. Um keine gelbe oder gar rote Karte vom Vermieter zu kassieren, sollten sich Bewohner von Mietshäusern auch im WM-Sommer an bestimmte Spielregeln halten.

Lärmschutzverordnung

Wer die Fußball-Party mit einem gemütlichen Grill-Nachmittag auf dem Balkon seiner Mietwohnung kombinieren möchte, darf diesen Doppelpass gern spielen. Allerdings maximal bis 22 Uhr, wie es die Lärmschutzverordnung vorschreibt. „Spätestens dann hat auf dem Balkon Ruhe zu herrschen“, erklärt Sven Katschnig, Geschäftsstellenleiter von s-Immobilien in Bregenz. Wer also lärmempfi ndliche Nachbarn hat, tut gut daran, das Abendspiel lieber nicht auf dem Balkon oder Terrasse anzuschauen oder auf den Torjubel nach 22 Uhr zu verzichten. Denn ab diesem Zeitpunkt darf maximal auch drinnen nur noch in Zimmerlautstärke jubiliert werden. Weil zum Fußball die berühmte Wurst auf dem Grill dazugehört, sollte der Appetit in den früheren Stunden gestillt werden. Denn Rauchbelästigung kann zu einem Verstoß gegen das Immissionsschutzgesetz führen.

Mitfeiern oder Party anmelden

Wer eine Fußball- WM-Party (oder ein anderes festliches Ereignis) auf dem Balkon bzw. auf der Terrasse feiern will, tut gut daran, das rechtzeitig bekanntzugeben. Bei einem großen Fest empfi ehlt sich, die Erlaubnis durch den Bürgermeister einzuholen. „Nicht vergessen, darüber auch die Polizei zu informieren“, ergänzt Rechtsanwalt Dr. Markus Hagen. Am besten ist es, den Nachbarn Bescheid zu geben und sie selbst zum Fest einzuladen.

GESETZ: Lärmerregung

Nach einer ersten Abmahnung wird im Wiederholungsfall Anzeige erstattet und dies kann zu einer Verwaltungsstrafe führen. Der Strafrahmen liegt zwischen 50 und 200 Euro. Bei wiederholt ungebührlichem Verhalten kann der Vermieter den Mietvertrag sogar kündigen.

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