Die Verordnung soll in den nächsten Tagen kundgemacht werden, hieß es am Freitag in einer Mitteilung der Ministerien. Gleichzeitig wird an einem medizinischen Konzept gearbeitet, wie jene Menschen aus der Risikogruppe, die bereits geimpft sind, wieder sicher an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können.
Freistellungsregelung für Risikogruppen bis Ende Mai verlängert
Die Freistellungsregelung gilt seit Mai 2020 zum Schutz jener Erwerbstätigen, die durch die Corona-Pandemie einem erhöhten Gesundheitsrisiko ausgesetzt sind. "Wir befinden uns nach wie vor in einer heiklen epidemiologischen Lage", betonte Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne). Die Regelung werde nun um weitere zwei Monate verlängert, "um Personen, die aufgrund der anhaltenden Pandemie-Situation einem erhöhtem Gesundheitsrisiko ausgesetzt sind, unverändert Schutz zu bieten", wird Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) zitiert.
Die Risikogruppen-Verordnung wurde zuletzt Ende 2020 verlängert - mit der Option, sie nach neuerlicher Evaluierung im Frühjahr bis Juni 2021 in Geltung zu lassen. Sie bietet Erwerbstätigen, die einer gesundheitlichen Risikogruppe angehören (und ein vom Arzt ausgestelltes Attest darüber haben), besonderen Schutz am Arbeitsplatz. Sind Homeoffice oder andere Schutzmaßnahmen nicht möglich, kann der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin bezahlt freigestellt werden.
(APA/Red)