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Ringen um Mietpreisbremse auf den "letzten Drücker"

Die Regierung ringt um eine Mietpreisbremse auf den "letzten Drücker".
Die Regierung ringt um eine Mietpreisbremse auf den "letzten Drücker". ©CanvaPro (Sujet)
Spätestens am Donnerstag hat das Ringen der Koalitonsregierung um eine Mietpreisbremse im Finanzausschuss des Parlaments ein Ende.
Kommt die Mietpreisbremse noch vor dem 1. April?
Mietpreisbremse: "Nichts tun geht nicht"

Ein entsprechender Antrag könnte in allerletzter Sekunde durch einen formalen Kunstgriff, eine sogenannte Trägerrakete, eingebracht werden. Andernfalls droht den Mieterinnen und Mietern in Altbauten eine Erhöhung der Richtwertmieten um 8,6 Prozent, wie Grünen-Mandatarin Nina Tomaselli am Montag im Ö1-"Morgenjournal" des ORF erklärte.

Das Ringen um Mietpreisbremse ist spätestens am Donnerstag zu Ende

Angestrebt wird eine gesetzlich verordnete Drosselung der Mieterhöhung von 8,6 auf zunächst 3,8 Prozent. Der Rest der Mietanhebung soll auf 2024 und 2025 verschoben werden. Die an die Inflationsentwicklung gekoppelten Richtwertmieten wurden vergangenes Jahr bereits um fast 6 Prozent erhöht.

ÖVP will auch für die Vermieter eine Verbesserung im Gesetz

Die ÖVP will für die Vermieter, die bei einer Mietpreisbremse zu einem spürbaren Einnahmenverzicht gedrängt werden, auch eine Verbesserung in das Gesetz hineinverhandeln - attraktivere steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten bei klimafreundlichen thermischen Sanierungen. Sie will auch Käufer und Häuslbauer entlasten - beim Kauf einer Immobilie sollen die ersten 500.000 Euro von der Grunderwerbssteuer (3,5 Prozent des Kaufpreises) befreit werden.

Mietpreisbremse: Grünen geht der Steuervorstoß der ÖVP zu weit

Den Grünen geht der Steuervorstoß der ÖVP zu weit, da damit auch wohlhabende Luxusimmobilienkäufer entlastet würden. Sie schlagen vor, den Grunderwerbsteuersatz ab einem Kaufpreis von 1 Mio. Euro zu erhöhen. Das soll den Gemeinden, die diese Steuer einheben, zur Gegenfinanzierung dienen.

Keine Stellungnahme der ÖVP zu Gesprächen zur Mietpreisbremse

Die ÖVP wollte zu den laufenden Gesprächen keine Stellungnahme abgeben. Finanzminister Magnus Brunner hatte aber bereits vor dem Wochenende Verhandlungsspielraum in Sachen Grunderwerbsteuer signalisiert. Statt einer generellen Steuerbefreiung bis 500.000 Euro könne er sich auch vorstellen, "eine Obergrenze für den Immobilienpreis insgesamt einzuziehen". Wer diese Kaufpreisgrenze überschreite, müsse die GrESt "auch für die ersten 500.000 Euro bezahlen. "Darüber können wir gerne reden", so der Minister.

Trägerrakete: Inhaltlich nicht so wichtiger Antrag

Bei einer Trägerrakete handelt es sich um einen inhaltlich nicht so wichtigen Antrag, der im Zuge von Verhandlungen bereits vorsorglich in den parlamentarischen Prozess geschickt wird und dann thematisch nach Bedarf entsprechend abgeändert werden kann, falls es zu einer Einigung kommt.

Grünen-Antrag zu Tippfehler im Einkommenssteuergesetz

Im konkreten Fall planen die Grünen dem Radiobericht zufolge diesen Donnerstag einen Antrag zu einem Tippfehler im Einkommensteuergesetz, aus dem die Mietpreisbremse werden soll. Im regulären Fristenlauf hätte diese eigentlich spätestens im jüngsten Bautenausschuss finalisiert werden müssen, um noch rechtzeitig per 1. April in Kraft treten zu können. Zu dem Zeitpunkt war aber innerhalb der Koalition noch keine Einigung über die Details in Sicht. Über das Vehikel Grunderwerbsteuer passt der Gesetzesantrag thematisch nun auch in den Finanzausschuss.

Einleitung der Mietpreisbremse am Donnerstag "auf den letzten Drücker"

Gelingt der Koalition am Donnerstag das Einleiten der Mietpreisbremse auf den letzten Drücker, müsste das entsprechende Gesetz anschließend noch vom Nationalratsplenum in einer Sondersitzung kommende Woche beschlossen werden. Daran anschließend braucht es weiters eine Bundesratssitzung sowie die Unterschrift des Bundespräsidenten. Danach könnte die offizielle Kundmachung erfolgen.

Mietpreisbremse muss bis 31. März, vor Mitternacht, stehen

All das wäre bis 31. März, vor Mitternacht, durchzuziehen. Ansonsten steigen die Richtwertmieten in Altbauten ab 1. April (Neuabschlüsse) beziehungsweise 1. Mai (Bestandsverträge) ungebremst weiter.

(APA/Red)

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