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RH fordert mehr Planung für Landesfonds

Bregenz - Die Aufsicht sowie die Planungs- und Steuerungsmaßnahmen für Stiftungen und Fonds des Landes Vorarlberg sind verbesserungswürdig. Zu diesem Schluss kam der Landesrechnungshof Vorarlberg (RH) in einem aktuellen Prüfbericht, den RH-Direktor Herbert Schmalhardt und Landtagspräsidentin Bernadette Mennel (V) am Freitag in Bregenz vorstellten.
Bilder der Pressekonferenz
Interview mit Herbert Schmalhardt

Besonders in den sieben öffentlichen Landesfonds seien hohe Vermögenswerte außerhalb des Budgets eingelagert, daher sei hier eine funktionierende Aufsicht entsprechend wichtig, so Schmalhardt. Dazu zählen Landesgesundheits-, Sozial-, Landeswohnbau-, Rettungs-, Tiergesundheits-, bäuerlicher Siedlungs- und Landeskriegsopferfonds. Die Aufsicht wird durch eine Datenbank unterstützt, die jedoch nicht vollständig sei. Zudem gebe es keine einheitliche Richtlinien für Rechnungsabschlüsse, bemängelte der RH.

2008 wiesen die Landesfonds ein Gesamtvermögen von 148 Mio. Euro und teils stark steigende Aufwände in Höhe von 544 Mio. Euro aus. Diese Steigerungen müssten angesichts des Sparzwangs gedämpft werden, betonte Schmalhardt. Insgesamt seien die Regeln für Planung, Steuerung und Kontrolle der Fonds zu wenig weitreichend. “Zwar arbeitet die Landesverwaltung ordentlich, aber die Kuratorien der Fonds haben keine laufende Gebarungsübersicht, es gibt keine mehrjährigen Planungsrechnungen. Damit kann man zur Sicherstellung der Finanzierung nicht rechtzeitig gegensteuern”, erklärte Schmalhardt.

Bis auf den Kriegsopferfonds hätten die Fonds zudem keine eigene Geschäftsstelle – was aber gerade bei den aufwändeseitig dynamisch wachsenden Sozialfonds (2005 bis 2008: plus 33,7 Prozent), Landeswohnbaufonds (plus 25,6 Prozent) und Landesgesundheitsfonds (plus 12,2 Prozent) nötig wäre.

Auch die gesetzliche Aufsicht sei je nach Fonds unterschiedlich. Während die Landesregierung bei kleineren Fonds Voranschlag und Rechnungsabschluss genehmigen muss, gibt es für größere Fonds oft nur die Pflicht, diese vorzulegen, kritisierte der RH. Für eine effiziente Aufsicht sollte auch hier eine Genehmigung nötig sein. Für mehr Transparenz sollten dem Landtag außerdem – wie bei allen übrigen Fonds – auch die Abschlüsse des Tiergesundheits- und des Rettungsfonds vorgelegt werden.

 

VOL Live interviewte RH-Direktor Herbert Schmalhardt:

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