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Republika Srpska: Wappen verfassungswidrig

Das Wappen der bosnischen Republika Srpska ist verfassungswidrig. Es verstoße gegen die grundlegenden nationalen Interessen der (muslimischen) Bosniaken, erklärte der Präsident des bosnischen Verfassungsgerichtes, Mirko Zovko, am Montag.

Das Verfassungsgericht äußerte sich auf Antrag der bosniakischen Abgeordneten zu dem Wappen, das Mitte des Jahres vom Parlament angenommen worden war. Sie hatten sich beschwert, dass darin keine Symbole der muslimischen Gemeinschaft enthalten seien. Die im Juli vom Parlament angenommene Hymne der Republika Srpska hingegen ist laut Gerichtsentscheid nicht verfassungswidrig.

Das Parlament hatte das Wappen und die Hymne angenommen, nachdem das bosnische Verfassungsgericht im Vorjahr die alte Hymne und das Wappen verboten hatte, weil darin die bosniakische und die kroatische Volksgruppe nicht als Staatsvölker repräsentiert waren. Die Republika Srpska hatte jahrelang die Hymne Serbiens “Gott der Gerechtigkeit” benutzt, auch ihr Wappen mit dem Doppeladler ähnelte dem serbischen.

Seit dem Ende des Bosnien-Kriegs (1992-95) ist Bosnien-Herzegowina in zwei Landesteile geteilt, die Republika Srpska und die etwas größere Bosniakisch-Kroatische Föderation. Laut der Volkszählung von 2000 sind 48 Prozent der Bevölkerung Bosniaken, 37,1 Prozent Serben und 14,3 Prozent Kroaten.

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