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Rentner nicht als Sextäter verleumdet

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. ©VOL.AT
Freispruch in Missbrauchprozess, weil mutmaßliches Opfer als Zeuge widersprüchlich aussagte. Zeuge wurde nun wegen Verleum-dung angeklagt und ebenfalls freigesprochen.

Von Seff Dünser (NEUE)

In der Anklageschrift wurde dem 69-jährigen Pensionisten aus dem Bezirk Feldkirch vorgeworfen, er habe zwischen 2014 und 2018 im Keller seines Wohnblocks wiederholt fünf Nachbarskindern im Alter von 8 bis 15 Jahren über der Kleidung zwischen die Beine gegriffen. Demnach soll er Kinder mit der Aussicht auf ein Eis in den Keller gelockt oder sie dort überrascht haben. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und sexueller Beläs­tigung.

Im Zweifel freigesprochen

Beim Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch im November 2019 wurde der unbescholtene Angeklagte im Zweifel rechtskräftig freigesprochen. Der Vorsitzende Richter sagte, der Schöffensenat sei weder von der Unschuld noch der Schuld des Angeklagten überzeugt. Im Zweifel sei deswegen zugunsten des Angeklagten zu entscheiden gewesen. Bei den Aussagen der mutmaßlichen Opfer hätten sich Widersprüche ergeben. So habe einer der Zeugen vor Gericht nicht den Angeklagten, sondern einen anderen Mann als Täter angegeben.

Bei diesem Zeugen handelte es sich um jenes mutmaßliche Opfer, das zu den behaupteten Tatzeiten 15 Jahre alt war. Der mittlerweile 18-jährige Zeuge wurde nach dem Missbrauchprozess von der Staatsanwaltschaft wegen Verleumdung und falscher Zeugenaussage angeklagt. Der mit drei Vorstrafen belastete Zeuge wurde gestern am Landesgericht im Zweifel freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zu Unrecht belastet

Dem Teen­ager wurde im Strafantrag zur Last gelegt, er habe seinen 69-jährigen Nachbarn vor der Polizei zu Unrecht als Sextäter belastet. Erst in der Gerichtsverhandlung habe er gesagt, dass der angeklagte Nachbar nicht der Täter gewesen sei.

Richter Richard Gschwenter folgte am Mittwoch der Argumentation von Verteidiger Surena Ettefagh. Der Strafrichter sagte, er gehe davon aus, dass der geistig eingeschränkte Angeklagte seinen Nachbarn vor der Polizei nicht bewusst falsch beschuldigt habe. Ein Vorsatz zur Verleumdung sei dem 18-Jährigen nicht zu unterstellen. Wegen seiner geistigen Einschränkungen verwechsle der Angeklagte Vorfälle und Personen.

Verfahrenshelfer Ettefagh merkte an, es sei schlimm, dass der 69-Jährige auch wegen der belastenden Aussagen seines Mandanten als Sextäter angeklagt worden sei. Allerdings sei der Pensionist dann in der Gerichtsverhandlung vor allem wegen der entlastenden Angaben seines Mandanten freigesprochen worden.

(Quelle: NEUE)

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