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Rekordstrafe für UBS in deutschem Steuerverfahren

Verfahren durch Rekordzahlung beigelegt
Verfahren durch Rekordzahlung beigelegt
Mit einer Rekordzahlung legt die Großbank UBS ein weiteres Verfahren wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung bei. Die Einigung mit der Staatsanwaltschaft Bochum kostet die größte Schweizer Bank eigenen Angaben vom Dienstag zufolge rund 300 Millionen Euro. Das ist die höchste Strafe, die ein Schweizer Geldhaus jemals in Deutschland bezahlt hat.

Nordrhein-Westfalen hatte in den vergangenen Jahren wiederholt CDs mit Daten mutmaßlicher Steuersünder gekauft, dabei ging es auch um Milliardenbeträge in der Schweiz. Die Geldstrafe belastet auch das Ergebnis der UBS im zweiten Quartal. Trotzdem steigerte die Bank den Gewinn um 15 Prozent auf 792 Millionen Franken (651,85 Mio. Euro) und schnitt damit etwas ab als von Analysten erwartet. Im Vorjahresquartal hatten Altlasten noch stärker zu Buche geschlagen.

Gewinnsprung um 36 Prozent

Nach Sparten verbuchte die Investmentbank einen Gewinnsprung um 36 Prozent auf 579 Mio. Franken. Den größten Rückschlag im Vergleich zum Vorquartal musste die UBS bei der Vermögensverwaltungssparte (Wealth Management) hinnehmen, deren Vorsteuerergebnis mit 355 Mio. Franken um 43 Prozent niedriger ausfiel. In diesem Bereich ist die Geldstrafe für das deutsche Steuerverfahren enthalten. Der Bank gelang es, zwischen April und Juni 10,7 Mrd. Franken an Neugeldern für seine Vermögensverwaltung zu gewinnen.

Die Eigenkapitalquote (TIER 1 nach Basel III) der Bank stieg im Lauf des zweiten Quartals von 13,2 auf 13,5 Prozent. Damit konnte die UBS die Quote über der 13-Prozent-Schwelle halten, was insbesondere die Aktionäre freuen dürfte, weil die Bank diese Schwelle als Voraussetzung für die Ausschüttung einer höheren Dividende genannt hat.

Quartalsergebnis ist stark ausgefallen

UBS-Chef Sergio Ermotti wird in der Medienmitteilung dahingehend zitiert, dass das Quartalsergebnis angesichts des Marktumfeldes, das sowohl für die Kunden als auch für die gesamte Branche nach wie vor anspruchsvoll sei, stark ausgefallen sei. Zudem habe man weitere Schritte zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten unternommen und Positionen in Geschäften, aus denen man aussteige, noch stärker abgebaut.

(APA)

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