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Reisen mit Kindern – diese Dokumente dürfen nicht fehlen

Diese Dokumente dürfen beim Verreisen mit Kindern nicht fehlen.
Diese Dokumente dürfen beim Verreisen mit Kindern nicht fehlen. ©pixabay.com
Der ÖAMTC gibt wichtige Tipps, was beim Verreisen mit Kindern zu beachten ist. Diese Reisedokumente sollten Sie auf jeden Fall immer dabeihaben.

“Bei jeder Reise ins Ausland, egal ob mit Auto, Bus, Bahn oder Flugzeug, benötigen Kinder einen eigenen, gültigen Reisepass”, betont ÖAMTC-Touristikerin Kristina Tauer. “Damit beugt man einerseits Problemen bei der Einreise vor, andererseits ist man für die eventuelle Abwicklung von Notfällen wie Unfall oder Krankheit besser ausgerüstet.”

Reisepass für Kinder

Der erste eigene Reisepass wird bis zum zweiten Geburtstag mit einer zweijährigen Gültigkeit ausgestellt. Im Alter zwischen zwei und elf Jahren ist der Reisepass fünf Jahre gültig, ab dem zwölften Geburtstag zehn Jahre. “Zwar akzeptieren einige Länder für die Einreise auch abgelaufene Reisepässe – dennoch sollte der Pass immer gültig sein”, empfiehlt die Expertin. “Denn insbesondere Fluglinien haben oft klare Vorschriften zur Gültigkeit des Passes.”

Vollmacht bei Reisen ohne Eltern

Nicht immer verreisen Kinder zusammen mit ihren Eltern. Häufig verbringen sie ihren Urlaub im Ausland mit Großeltern oder Freunden. “Wenn Minderjährige ohne gesetzlichen Vormund verreisen, raten wir zur Mitnahme einer Vollmacht, also einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigen” sagt ÖAMTC-Expertin Tauer. Denn in einigen Ländern kommt es an der Grenze immer wieder zu Problemen bei der Einreise von Kindern, die ohne Eltern unterwegs sind – darunter Bosnien & Herzegowina, Griechenland, Großbritannien, Mazedonien, Slowenien und Serbien. “Eltern sollten sich rechtzeitig um die Ausstellung der Vollmacht kümmern und sicherheitshalber eine Kopie der Geburtsurkunde beilegen”, rät Tauer. Diese ist auch ratsam, wenn Eltern mit ihren Kindern reisen, diese jedoch nicht denselben Nachnamen tragen. Unter www.oeamtc.at/reiseservice stellt der Club Vollmacht-Vorlagen in neun Sprachen zum Download bereit. “Für Reisen nach Bosnien & Herzegowina, Mazedonien und Griechenland muss die Vollmacht vorab von einem Gericht oder einem Notar amtlich beglaubigt werden, für Serbien wird diese Beglaubigung empfohlen”, sagt die ÖAMTC-Expertin abschließend.

In der Länder-Info des Clubs finden Reisende alle Informationen, in welchem Land welche Dokumente ausdrücklich nötig sind: www.oeamtc.at/laenderinfo (Kategorie “Personaldokumente”).

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