Die Regierung wollte mit der seit Anfang des Monats eingezogenen Sondersteuer von zwei Prozent auf Einkommen von umgerechnet mehr als 405 Euro und vier Prozent auf Bezüge über 810 Euro das Haushaltsloch stopfen. Das Staatsdefizit beträgt 14 Milliarden Kuna (2 Milliarden Euro). Die “Solidaritätssteuer” sollte 2 Milliarden Kuna in die Staatskasse spülen. Nach der jetzigen Fassung des Gesetzes werden aber nur Arbeitnehmer und Rentner zur Kasse gebeten, Selbstständige hingegen werden nicht erfasst.
Staatschef Stjepan “Stipe” Mesic hatte gegen das Gesetz das Verfassungsgericht angerufen. “Jetzt kann man viel konkreter die Verfassungswidrigkeit der Krisensteuer beweisen”, so Steuerexperte Jelcic, der einen Erfolg der Klage des Staatsoberhauptes erwartet.