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Regierungsprogramm im Bereich Justiz: Verschärfungen und schnellere Entscheidungen

Das Regierungsprogramm zum Thema Justiz: Der große Überblick
Das Regierungsprogramm zum Thema Justiz: Der große Überblick ©Pixabay (Sujet)
Härtere Strafen, Verfahrensbeschleunigungen und angedachte neue Tatbestände in Hinblick auf illegale Zuwanderung bestimmen das Regierungsprogramm in Sachen Justiz.

“Weitere Strafverschärfung bei Gewalt- und Sexualdelikten” ist das vordringlichste Ziel der neuen Regierung im Justizbereich. Die große StGB-Reform Wolfgang Brandstetters reiche nicht, “weitere Maßnahmen” seien nötig – wie härtere Strafe bei besonders brutalen Taten oder eventuell neue Tatbestände etwa zu Asylbetrug. Verschärft wird auch im Suchtmittelbereich – und zur Verfahrensbeschleunigung wird an Fristen gedacht.

Das neue Regierungsprogramm zum Thema Justiz: Der Überblick

Aus schwarz-blauer Sicht ist die Straf-Balance von Gewalt- und Vermögensdelikten trotz der großen Strafrechtsreform 2016 noch nicht ausgewogen. Deshalb soll der neue Minister Josef Moser (ÖVP) jetzt alle Straftatbestände evaluieren. Bei “besonders verwerflichen Beweggründen”, besonders brutalen Taten, aber auch nachhaltigen psychischen Folgen beim Opfer soll eine außerordentliche Strafverschärfung möglich sein.

“Behördentäuschung durch Alterslüge”

Auch an neue Tatbestände wird gedacht – und zwar mit Blick auf illegale Zuwanderer, also nicht nur zu Asylbetrug, sondern auch “Behördentäuschung durch Alterslüge”. Bestrafen will Schwarz-Blau auch Gaffer, die bei Verkehrsunfällen Hilfskräfte behindern. Im Suchtmittelgesetz soll der Verkauf von Hanfsamen und Hanfpflanzen verboten und “einzelne Bestimmungen” zum besseren Schutz der Minderjährigen verschärft werden.

Jugendlichen Straftätern drohen weitere Verschärfungen. Moser soll überprüfen, ob die Strafdrohungen für junge Erwachsene an die der Erwachsenen angehoben werden. Und strafunmündigen Tätern drohen nicht näher definierte “effektive Maßnahmen”. Unter der vorigen schwarz-blauen Regierung war 2000 das Strafmündigkeitsalter gesenkt und das Wiener Jugendgericht abgeschafft worden.

Anlassbezogene Datenspeicherung in Verdachtsfällen

Auch ein Punkt aus dem im ÖVP-Wahlkampf forcierten “Sicherheitspaket” findet sich im Regierungsprogramm: Als Ersatz für die Vorratsdatenspeicherung soll das Quick Freeze Modell kommen, also anlassbezogene Datenspeicherung in Verdachtsfällen. Und zur Terrorismusbekämpfung sollen staatsanwaltschaftliche Kompetenzen “gebündelt” werden.

Im Verfahrensrecht will Schwarz-Blau einen eigenen Verfahrensabschnitt für die Schuldzumessung einführen. Die Schwurgerichte sollen beibehalten, aber die Reformvorschläge – für ein Rechtsmittel gegen den Schuldspruch – evaluiert werden.

Dauer von Großverfahren soll verkürzt werden

Ein besonderes Anliegen sind der Regierung “Maßnahmen zur Verfahrensoptimierung und -beschleunigung sowie zur Steigerung des Rechtsschutzes”. Vor allem die Dauer von Großverfahren soll verkürzt – u.a. durch stärkeren Einsatz des elektronischen Rechtsverkehrs, aber auch Fristen. So soll z.B. im Obsorgeverfahren eine erste Tagsatzung binnen zwei Wochen und eine Stellungnahme des Jugendwohlfahrt binnen acht Wochen vorgeschrieben werden. Beim Ermittlungsverfahren findet sich das Vorhaben einer “zeitlichen Beschränkung von Strafverfahren” nach dem Maßstab der EGMR-Rechtsprechung.

Eine “Setzung von Entscheidungsfristen” ist auch für eine “neue Wirtschaftsgerichtsbarkeit” – in Anlehnung an die Kartellgerichtsbarkeit – vorgesehen, um Unternehmen zu flotteren Entscheidungen zu verhelfen. Die – von der Wirtschaft abgelehnte – Sammelklage für die Durchsetzung von Konsumenteninteressen ist nicht erwähnt.

Evaluiert werden soll das Sachverständigenwesen, Privatgutachten verpflichtend als Beweismittel anerkannt werden – und (ohne Details) auch an die Senkung und Deckelung von Gerichtsgebühren ist gedacht.

Reform des Strafvollzuges

Die von Brandstetter forcierte Reform des Strafvollzuges findet sich auch im Regierungsprogramm – u.a. mit der Absicht, “Kostentreiber im Strafvollzug” zu dämpfen und mit besonderem Blick auf “Islamistische Gefährder”. Sie sollen in eigenen Sicherheitsabteilungen untergebracht und “alle im Strafvollzug dauerhaft tätigen Externen (islamische Seelsorger, Psychotherapeuten etc.)” verpflichtenden Sicherheitsüberprüfungen unterzogen werden. Der Einsatz der Fußfessel soll ausgeweitet werden – bis zu 24 Monaten (bisher zwölf) Reststrafe – und “neue Formen des Strafvollzuges zur Förderung der Wiedergutmachung und Resozialisierung” insbesondere für Jugendliche und bei reinen Vermögensdelikten eingeführt werden.

Im Familienrecht soll das Doppelresidenzmodell (für Scheidungskinder) eingeführt, das Unterhaltsrecht vereinfacht, der Kinderschutz verstärkt und die gemeinsame Obsorge verstärkt werden.

>> Das neue Regierungsprogramm im Überblick

(APA/Red.)

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