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Regierung einigt sich auf Mietpaket

Vizekanzler Andreas Babler nach dem Ministerrat am Mittwoch
Vizekanzler Andreas Babler nach dem Ministerrat am Mittwoch ©APA/ROLAND SCHLAGER
Die Bundesregierung hat sich im Ministerrat auf ein umfassendes Mietpaket verständigt. Durch ein neues "Mieten-Wertsicherungsgesetz" wird erstmals in die Preise ungeregelter Mieten eingegriffen. Wie im Regierungsprogramm angekündigt, werden die Mietpreisbremse im regulierten Bereich verlängert und die Mindestbefristungen von drei auf fünf Jahre verlängert. Vizekanzler und Wohnminister Andreas Babler (SPÖ) nannte das Paket nach dem Ministerrat am Mittwoch einen "großen Wurf".

Die Mietpreisbremse für den ungeregelten Bereich soll mit Jänner 2026 in Kraft treten. Konkret aussehen soll sie so: Wenn die Inflation zwischen zwei Jahren mehr als drei Prozent beträgt, darf der über drei Prozent hinausgehende Teil der Inflation nur zur Hälfte an die Mieterinnen und Mieter von Wohnungen weitergegeben werden. Ein Beispiel: Beträgt die Inflation sechs Prozent, so darf die Miete maximal um 4,5 Prozent steigen. "Dadurch werden weitere Millionen Mieter vor einer Preisexplosion bei hoher Inflation geschützt", sagte Babler. Mit Ausnahme von Ein- und Zweifamilienhäusern soll das Gesetz für alle neuen und bestehenden Mietverträge gelten.

Eine Wertanpassung darf künftig außerdem nur noch einmal pro Jahr erfolgen und das frühestens am 1. April. Dadurch soll verhindert werden, dass Menschen gleich mehrmals jährlich mit Mietsteigerungen zu kämpfen haben. Für die Wohnungsmiete gilt das Gesetz - im Unterschied zu Geschäftsmieten, wo es die Möglichkeit geben wird, etwas anderes zu vereinbaren - zwingend.

Mietpreisbremse im geregelten Bereich verlängert

Verlängert werden außerdem die Preisgrenzen für den geregelten Bereich. 2026 dürfen die rund 600.000 Richtwert- und Kategoriemieten sowie alle Mieten auf Basis des "angemessenen Mietzinses" - also bei allen Wohnungen im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes - nur um maximal ein Prozent steigen, 2027 um maximal zwei Prozent.

Ab 2028 gelten im geregelten Bereich dieselben Bedingungen wie im ungeregelten: Liegt die Inflation über drei Prozent, dürfen Vermieterinnen und Vermieter die Mieten nur um die Hälfte des darüber liegenden Inflationswerts erhöhen. Davon ausgenommen sind nicht gewinnorientierte gemeinnützige Bauvereinigungen. "Wir lassen die Bremse stark angezogen", so der Vizekanzler, der nicht mit Lob an der Arbeit der Regierung sparte: "Ja, wir starten mit diesem großen Paket gegen die Teuerung in die politische Herbstarbeit".

Mindestbefristung künftig fünf statt drei Jahre

Für alle ab 1. Jänner 2026 geschlossenen oder erneuerten Mietverträge wird die Mindestbefristung auf fünf Jahre verlängert. "Das gilt aber nicht für kleine, private Vermieter. Also all jene Personen, die weniger als fünf Wohnungen vermieten", stellte ÖVP-Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer klar.

"Ganz wichtig" ist diese Ausnahme der strengeren Regelung auch für Deregulierungs-Staatssekretär Josef Schellhorn (NEOS). "Was nützt eine leistbare Wohnung, wenn es gar keine Anreize gibt, dass sie auf den Markt kommt?" fragte er. Wichtig seien künftig auch Entbürokratisierungen für Häusersanierungen am Land. "In dörflichen Strukturen stehen Häuser leer, während im Speckgürtel gebaut wird", kritisierte er und kündigte "Entbürokratisierungsschritte" noch diesen Herbst an. Sowohl Hattmannsdorfer als auch Schellhorn betonten, dass das neue Gesetz "kein Deckel, sondern eine Bremse" sei.

Zu viel bezahlte Mieten nur noch fünf Jahre rückforderbar

Für Diskussionsstoff sorgte im Sommer ein OGH-Urteil, wonach Wertsicherungsklauseln in langfristigen Mietverträgen grundsätzlich zulässig sind. Nachdem mit der Mietpreisbremse eine klare gesetzliche Regelung vorgegeben werde, wie Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen in Zukunft ausgestaltet sein müssen, falle die Unsicherheit, die durch rechtswidrige Klauseln in der Vergangenheit entstanden sei, weg, hieß es in einer Medieninfo am Mittwoch. Um hier einen klaren Trennstrich zu ziehen, habe sich die Bundesregierung darauf geeinigt, dass zu viel bezahlte Mieten von Mieterinnen und Mietern ab in Kraft treten des Gesetzes nur noch rückwirkend fünf Jahre zurückgefordert werden können, anstatt wie bisher bis zu 30 Jahre rückwirkend.

Bekenntnis zu ökologischer Sanierung

Im Rahmen einer Expertinnen- und Expertengruppe soll weiters ein Vorschlag erarbeitet werden, wie die Kosten für die thermische Sanierung und Dekarbonisierung des Gebäudebestands fair und sozial ausgewogen verteilt werden können. Dabei soll auch ein Regelungsmechanismus erarbeitet werden, durch den die Durchführung solcher Maßnahmen wirtschaftlich attraktiver wird als deren Unterlassung. Im ersten Halbjahr 2026 soll eine entsprechende Vorlage vorliegen. Dadurch soll die ökologische Sanierung des Altbestandes vorangetrieben werden.

(APA)

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