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Regierung beschließt Hochwasser-Direkthilfe

Die Regierung hat im heutigen Ministerrat ein umfassendes Hilfspaket für die Opfer der Hochwasserkatastrophe in Österreich beschlossen.

n Direktzuschüssen sind 650 Mill. Euro vorgesehen. 500 Mill. davon gehen an den Katastrophenfonds, wobei jeweils die Hälfte der Mittel für individuell Betroffene bzw. für Wiederaufbaumaßnahmen der Infrastruktur verwendet werden sollen.

Dazu kommen noch 100 Mill. Euro, die betroffenen Unternehmen durch einen Fonds im Wirtschaftsministerium zur Verfügung gestellt werden sowie 50 Mill. Euro aus dem Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds.

Überdies plant die Regierung auch steuerliche Maßnahmen. So werden Spenden als Betriebsausgabe absetzbar sein. Ebenso ist keine Schenkungssteuer zu leisten. Als weitere Maßnahme hat die Koalition vereinbart, dass eigentlich nur für heuer geplante Konjunkturbelebungsprogramm auf das ganze nächste Jahr auszudehnen. Zusätzlich wird es für Wiederaufbaumaßnahmen die Möglichkeit geben, ohne ein Limit eine Sonderabschreibung durchzuführen. Bei Gebäuden beträgt diese 15 Prozent, bei beweglichen Gütern 30 Prozent.

Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) verwies auch darauf, dass in Nieder- und Oberösterreich jeweils 100 Mill. Euro zur Verfügung gestellt werden sollen. Nehme man die steuerlichen Impulse noch dazu, lägen die zur Verfügung gestellten Mittel bei mehr als eine Milliarde Euro. Auch schloss der Bundeskanzler nicht aus, dass man nach einigen Wochen, wenn die Schadenshöhe dann tatsächlich feststehe, nochmals Geld zuschießen müsse.

Die Hilfsmaßnahmen sollen auch in einem Hochwasserentschädigungsgesetz gebündelt werden. Das Parlament wird sich mit der entsprechenden Regierungsvorlage bereits in der Sondersitzung am kommenden Montag befassen. Auf eine Beschlussfassung hofft der Bundeskanzler bei der ersten Nationalratsdebatte im September.

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