Regeln für Online-Verkäufe: Was Sie beim Finanzamt melden müssen

Mit dem digitalen Zeitalter erfreuen sich Online-Plattformen für den Verkauf von Waren wachsender Beliebtheit. Doch mit der Zunahme von Online-Transaktionen verschärft auch das österreichische Finanzministerium seine Richtlinien. Seit dem 1. Januar 2020 gelten neue Vorschriften für den Verkauf über Online-Plattformen, die sowohl für die Plattformen selbst als auch für die Verkäufer von Bedeutung sind.
Plattformen unter Beobachtung
Online-Plattformen, die den Handel von Waren an Kunden in Österreich erleichtern, sind verpflichtet, detaillierte Informationen über die Transaktionen zu sammeln und an das Finanzamt weiterzuleiten. Dazu gehören der Name des Verkäufers, dessen Bankverbindung, die Höhe der Umsätze und eine Beschreibung der verkauften Waren. Diese Maßnahme soll dem Finanzamt ermöglichen, die steuerliche Ordnungsmäßigkeit der Einkünfte zu überprüfen.
Wann wird die Einkommensteuer fällig?
Die Frage, ob und wann für Verkäufe auf Online-Plattformen Einkommensteuer zu zahlen ist, hängt von der Nachhaltigkeit der Verkaufsaktivitäten ab. Entscheidend ist, ob es sich um einen einmaligen Verkauf oder um wiederholte Verkäufe handelt. Nur die Einkünfte, also die Überschüsse aus diesen Verkäufen, sind steuerpflichtig und müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Für Personen mit lohnsteuerpflichtigen Einkünften gilt eine Freigrenze von 730 Euro pro Jahr für zusätzliche Einkünfte.
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Umsatzsteuerpflicht im Detail
Verkäufer, die nachhaltig und mit der Absicht, Einnahmen zu erzielen, Waren über das Internet anbieten, gelten im Sinne des Umsatzsteuerrechts als Unternehmer. Überschreiten die jährlichen Umsätze 35.000 Euro, müssen diese beim Finanzamt angemeldet werden. Die Umsatzsteuer, entweder 10 Prozent oder 20 Prozent, ist entsprechend abzuführen. Interessant ist hierbei, dass Verkäufer die Möglichkeit haben, im Zusammenhang mit den Verkäufen entstandene Vorsteuern geltend zu machen.
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Finanzstrafverfahren und Möglichkeit zur Selbstanzeige
Für detaillierte Informationen zu den Regelungen und möglichen Auswirkungen auf Finanzstrafverfahren oder die Möglichkeit zur Selbstanzeige empfiehlt das Finanzministerium die Nutzung seiner Webseite.
10 Punkte zu Online-Verkäufen
- Steuerpflicht prüfen: Verkäufe über Online-Plattformen können der Einkommensteuer und Umsatzsteuer unterliegen. Prüfen Sie, ob Ihre Verkaufsaktivitäten steuerpflichtig sind.
- Nachhaltigkeit bewerten: Unterscheiden Sie zwischen gelegentlichen Privatverkäufen und nachhaltigen Verkaufsaktivitäten. Nachhaltigkeit, insbesondere wiederholte Verkäufe oder die Absicht dazu, kann auf eine gewerbliche Tätigkeit hindeuten.
- Einkünfte korrekt erfassen: Erfassen Sie die Einkünfte aus Online-Verkäufen in Ihrer Einkommensteuererklärung. Dies umfasst den Überschuss aus Einnahmen abzüglich Ausgaben bzw. Werbungskosten.
- Spekulationsgeschäfte beachten: Gewinne aus Spekulationsgeschäften (Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens innerhalb eines Jahres) sind steuerpflichtig. Gewinne bleiben steuerfrei, wenn sie 440 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen.
- Gewerbetätigkeit erkennen: Verkäufe, die selbstständig, nachhaltig und mit Gewinnabsicht erfolgen, gelten als Einkünfte aus Gewerbebetrieb und müssen entsprechend versteuert werden.
- Umsatzsteuerpflicht prüfen: Wenn die jährlichen Umsätze 35.000 Euro übersteigen, unterliegen diese der Umsatzsteuerpflicht. Melden Sie diese beim Finanzamt an und führen Sie die Umsatzsteuer ab.
- Aufzeichnungspflicht beachten: Seit 1. Januar 2020 müssen Online-Plattformen bestimmte Informationen über Verkäufe aufzeichnen und an das Finanzamt übermitteln. Stellen Sie sicher, dass Ihre Angaben korrekt und vollständig sind.
- Konsequenzen bei Nichtversteuerung: Die Nichtversteuerung von Einkünften und Umsätzen kann zu Finanzstrafen führen. Eine Selbstanzeige kann eine Strafe vermeiden, sofern sie rechtzeitig erfolgt und die offene Abgabenschuld beglichen wird.
- Vorsteuerabzug nutzen: Wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind, können Sie bezahlte Vorsteuern, die im Zusammenhang mit dem Verkauf stehen, geltend machen.
- Informationen und Änderungen verfolgen: Bleiben Sie über Änderungen in der Steuergesetzgebung und den Vorschriften für Online-Verkäufe informiert, um Ihre Steuerpflichten korrekt zu erfüllen.
(VOL.AT)