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Regeln für die Kurzarbeit werden erneuert

Die neuen Regeln könnten noch heute präsentiert werden.
Die neuen Regeln könnten noch heute präsentiert werden. ©APA/BARBARA GINDL
Der November-Lockdown macht neue Regeln für die Kurzarbeit erforderlich. Diese dürften heute noch bekannt gegeben werden.

Für den November-Lockdown sind neue Regeln für die Kurzarbeit notwendig. Dem Vernehmen nach dürften diese noch heute bekanntgemacht werden, nachdem sich die Sozialpartner mit Arbeitsministerin Christine Aschbacher getroffen haben. Finanzminister Gernot Blümel und Wirtschaftskammerchef Harald Mahrer (alle ÖVP) hatten sich am Samstag positiv zu einer Einigung gezeigt. Ähnliches war am Sonntag von Arbeitnehmervertretern zu vernehmen. Fürs Homeoffice gibt es schon neue Regeln.

Kurzarbeit: Mitarbeiter könnten 10 Prozent arbeiten

Bei der Kurzarbeit dürfte vorgesehen sein, dass die Mitarbeiter nicht - wie derzeit geregelt - 30 Prozent arbeiten müssen, sondern nur 10 Prozent, wie schon im Frühjahr. Da der Durchrechnungszeitraum länger ist als nur ein Monat, können die Mitarbeiter im November ganz zu Hause bleiben. So können Betriebe, die im November gesperrt werden, die Kurzarbeit anwenden - der Umsatz-Ersatz fließt nur, wenn niemand gekündigt wird.

Beim Homeoffice wurden angesichts der aktuell rasant steigenden Infektionszahlen mit Arbeitsministerin Aschbacher (ÖVP) im Einvernehmen mit den Sozialpartnern beschlossen, dass die ursprünglich bis Endes des Jahres befristete Pendlerpauschale und Erweiterung des Unfallversicherungsgesetztes im Homeoffice bis März 2021 verlängert werden. An und für sich arbeiten die Sozialpartner ja überhaupt an einem neuen Konzept für die Heimarbeit, aber das dauert noch.

"Die Möglichkeit im Homeoffice zu arbeiten ist in den letzten Monaten immer wichtiger geworden. Dadurch können wertvolle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mobil oder von zuhause aus weiterarbeiten. Ich befürworte daher jede Maßnahme, die den Menschen und Unternehmern hilft in diesen schweren Zeiten weiterarbeiten zu können und den Wirtschaftskreislauf am Leben zu erhalten", so Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) zu den Verlängerungen.

Kurzfristige Regeln zum Corona-Heimbüro

Die kurzfristigen Regelungen zum Corona-Heimbüro umfassen drei wesentliche Punkte: den Unfallversicherungsschutz für Beschäftigte, Pendlerpauschale als weiterführende Aufwandsentschädigung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie einen organisatorischen Leitfaden unter wissenschaftlicher Begleitung, hieß es in einer Aussendung des Arbeitsministeriums vom Sonntag.

"Wir stellen in den kommenden Wochen zwei Leitfäden zur Verfügung. Einerseits zum Thema "Ergonomie am Arbeitsplatz im Home-Office", da dies unter den jeweiligen Methoden empfohlen wird. Andererseits ein Leitfaden zu Spielregeln im Betrieb für Home-Office und Mobiles Arbeiten, da aufgrund der neuen Situation neue Lösungsansätze gefordert sind. Beide Leitfäden sollen als Unterstützung in der Praxis für Betriebe und Beschäftigte zur Verfügung stehen", sagt Aschbacher.

"Daher haben wir uns in enger Abstimmung mit den Sozialpartnern sowohl auf die Verlängerung der Pendlerpauschale, als auch auf die Fortsetzung des Unfallversicherungsschutzes im Home-Office verständigt", betont die Arbeitsministerin. "Beides sind zentrale Maßnahmen, die es uns ermöglichen, das Home-Office zum Wohl der Beschäftigten und der Betriebe bestmöglich zu gestalten."

Durch die Verlängerung kann die Pendlerpauschale in gleicher Höhe vom Arbeitgeber weiterhin gewährt werden, auch wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz aufgrund von Kurzarbeit oder Home-Office nicht zurücklegen.

"Ebenso ist es mir ein besonderes Anliegen, dass sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch während der Arbeit im Home-Office sicher fühlen. Es ist daher notwendig, dass wir den Unfallversicherungsschutz von Beschäftigten im Home-Office fortsetzen können", meint Aschbacher.

Anschober: Home-Office als wesentliche Maßnahme

Sozialminister Rudi Anschober (Grüne): "Die geplanten Unterstützungsmaßnahmen sind ein wichtiger Baustein, um Home-Office sozial abzusichern. Wir müssen, um dem Coronavirus entschieden entgegenzutreten, physische Kontakte einschränken. Schon ein Drittel weniger soziale Kontakte reduziert das Infektionsrisiko um 50 Prozent. Daher ist Home-Office, wenn möglich, eine wesentliche Maßnahme in den kommenden Wochen."

Beide Maßnahmen waren ursprünglich bis 31.12.2020 befristet. An einer nachhaltigen Home-Office Regelung wird mit den Sozialpartnern weiter gearbeitet.

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(APA/Red)

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