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Rechtsmittelverfahren im Wiener Terror-Prozess

Mona S. soll Terror-Propaganda betrieben haben
Mona S. soll Terror-Propaganda betrieben haben ©APA (Archiv/Hochmuth)
Der OGH entscheidet, ob es bei den vier Jahren Haftstrafe für Mohamed M. und Mona S. bleibt.
Bilder vom Prozess
Vier Jahre Haft
Mohamed M. schwer belastet
"Wir sind keine Terroristen!"
"Der Löwe des Islam"
Mona S. entlassen
Terrorprozess geht zu Ende
Angeklagte nehmen Stellung

Im Justizpalast findet am Donnerstag das Rechtsmittelverfahren im sogenannten Wiener Terror-Prozess statt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) muss entscheiden, ob es bei vier Jahren Haft für Mohamed M. und 22 Monaten für Mona S. bleibt. Die beiden, die sich propagandistisch für die al-Qaida betätigt haben sollen, waren im vergangenen Februar im zweiten Rechtsgang neuerlich schuldig erkannt worden.

Sie meldeten dagegen jeweils Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Dem nun zu überprüfenden Wahrspruch zufolge soll Mohamed M. Ziele der al-Qaida verfolgt haben, indem er mit einem im Internet verbreiteten “Drohvideo” Deutschland und Österreich zum Abzug ihrer Truppen aus Afghanistan aufforderte, den Dschihad guthieß und zu Anschlägen während der Fußball-Europameisterschaft aufrief. Mona S. soll sich propagandistisch für den Terrorismus stark gemacht haben, indem sie Texte ins Englische übersetzte.

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