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Wiener Terror-Prozess: "Der Löwe des Islam"

Der Wiener Terror-Prozess gegen Mohamed M. (23) und Mona S.(22) wird erst im kommenden Jahr zu Ende gehen.

Die drei Berufsrichter leisteten am Donnerstag im Straflandesgericht einem Beweisantrag des Verteidigers Folge, der die Beiziehung eines Sachverständigen für EDV und Computerwesen verlangt hatte. Rechtsanwalt Lennart Binder will damit nachweisen, dass Mohamed M. ein Mail mit einer von der Anklage mitumfassten Übersetzung (“Der Löwe des Islam”) nicht abgeschickt hatte.

Demgegenüber befand es das Gericht für zulässig, die Ergebnisse der bei Mohamed M. durchgeführten Online-Überwachung zu verwerten. Der Antrag auf Löschung dieser Daten wurde abgewiesen, worauf Binder bekräftigte, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen zu wollen.

Abgesehen davon stand der vierte Verhandlungstag im Zeichen von Verlesungen aus dem umfangreichem Akt und dem Studium eines Videos, das ein Interview eines ORF-Journalisten mit dem vermummt auftretenden Mohamed M. dokumentierte. Der 23-Jährige bezeichnete darin Osama bin Laden als “Held”, der “den Dschihad zum Leben erweckt hat”. Dafür sei er zu “respektieren”.

Ein an sich geladener Zeuge blieb der Verhandlung fern, worauf Richterin Michaela Sanda ankündigte, diesen das nächste Mal von der Polizei vorführen zu lassen.

Mohamed M. (23) und Mona S. (22) sollen sich laut Anklage in einer terroristischen Vereinigung – nämlich der al-Qaida – betätigt haben sollen. Mona S. wurde beim Prozessauftakt Mitte November von der Verhandlung ausgeschlossen, da sie aus religiösen Gründen ihren Gesichtsschleier nicht abnehmen wollte.

Mohamed M. hatte unter anderem mit einem im Internet verbreiteten “Drohvideo” Österreich und Deutschland zum Truppenabzug aus Afghanistan bewegen wollen, Terroranschläge während der Fußball-Europameisterschaft angekündigt und zur Teilnahme am Dschihad aufgerufen. Dafür wurde er im vergangenen März zu vier Jahren Haft verurteilt. Seine Frau, die für ihn Übersetzerdienste geleistet haben soll, erhielt 22 Monate unbedingt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob in weiterer Folge die Ersturteile als mangelhaft auf und ordnete eine Neudurchführung des Verfahrens an.

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