Rechtsanwalt Patrick Beichl über das Covid-19-Impfgesetz

Auf Rechtsanwalt Mag. Patrick Beichl dürfte in nächster Zeit einiges an Arbeit zukommen. Denn mit Inkrafttreten des umstrittenen Impfgesetzes werde wohl eine massive Klagewelle auf die heimische Judikatur zukommen. Im VOL.AT-Interview gewährt der Jurist Einblick in den Gesetzestext: "Zunächst bin ich froh, dass diese Altersgrenze von 14 auf 18 Jahre angehoben wurde. Positiv hervorzuheben ist der Umstand, dass das Gesetz zwar eine Impfpflicht, aber keinen Impfzwang im physischen Sinne beinhaltet. Dann wird es aber mit Lobliedern aus meiner Sicht schon schwierig, zumal sich die kritischen Stimmen, auch von namhaften Experten, gehäuft haben." Bis zum 15. März passiere zunächst nichts, dann folge ein Kontrolldelikt und die postalischen Strafverfügungen, wobei es hier noch keine Verordnung gäbe. Auch den Strafrahmen von 400 bis zu einkommensabhängigen 600 Euro (Vier Mal im Jahr) kann Beichl nachvollziehen.
Klagewelle steht im Raum
"Der Vollzug dieses Gesetzes wird auch laut Stimmen aus der Polizeigewerkschaft und der Richtervereinigung schwierig. Wenn hier keine weiteren Ressourcen geschaffen werden, glaube ich nicht an eine Durchführbarkeit", führt der Spezialist für Medizinrecht weiter aus. Auch in seiner Kanzlei würden jetzt vermehrt Anfragen zur Impfpflicht einlangen, z.B. von Menschen mit Autoimmunerkrankungen, die nicht für die Impfung infrage kommen bzw. Angst vor der Nadel haben. Kritisch sei auch die Rolle der Amtsärzte oder der speziellen Epidemiologen, die einzig und allein eine Impfbefreiung aussprechen können. "Ich glaube, hier sollte man auch die Hausärzte miteinbinden, schon allein wegen dem Vertrauensvorschuss derer Patienten", informiert Mag. Beichl. Angesichts der jüngsten Omikron-Virusvariante habe sich aber die grundsätzliche Diskussion vom November relativiert. Und unter diesen Bedingungen glaubt der Feldkircher Rechtsanwalt auch nicht daran, dass das Covid-19-Impfgesetz in seiner jetzigen Form vor dem Höchstgericht bestehen werde.
(VOL.AT)