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Rechte von Flugpassagieren

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Dienstag über die Rechte von Flugpassagieren gegenüber den Fluggesellschaften.

Die Airlines hatten gegen eine EU- Verordnung geklagt, wonach Fluggäste in vielen Fällen Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn Flüge überbucht sind, kurzfristig gestrichen werden oder sich erheblich verspäten.

Im September hatte der zuständige EuGH-Rechtsgutachter erklärt, er halte die Verordnung für rechtmäßig und wirksam. Der EuGH ist daran nicht gebunden, folgt den Gutachten aber in den allermeisten Fällen.

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