AA

Rechnungshof übt Kritik an Kostenüberschreitung im 21er Haus

21er Haus: Rechnungshofkritik an Kostenüberschreitung um zwei Drittel
21er Haus: Rechnungshofkritik an Kostenüberschreitung um zwei Drittel ©Belvedere, Wien / Ian Ehm
Der Rechnungshof kritisiert die Kostenüberschreitung von 65 Prozent, die "nicht zweckmäßige" Trennung der Bauherrenfunktion zwischen Burghauptmannschaft und dem Belvedere, "kein adäquates Projektcontrolling" sowie Mängel in den Auftragsverfahren im 21er Haus.

Die Liste der beanstandeten Mängel bei der Generalsanierung und Erweiterung des 21er Hauses im soeben erschienenen Rechnungshofberichts ist lang. Von Jänner bis März 2013 überprüfte der Rechnungshof die Gebarung der Burghauptmannschaft und jene der Österreichischen Galerie Belvedere bezüglich des am 15. November 2011 eröffneten und im Juni 2012 fertiggestellten 21er Hauses von Architekt Adolf Krischanitz, der den Karl Schwanzer-Bau revitalisierte.

Rechnungshof kritisiert 21er Haus

Der Rechnungshof kritisiert vor allem die Überschreitung der zu Projektbeginn im Jahr 2008 genehmigten Gesamtkosten von 18,13 Mio. Euro um beinahe zwei Drittel auf 29,94 Mio. Euro, die zu einem Großteil auf die Projekterweiterung der Artothek, die”mangelhafte Qualität der Planungsleistungen samt den damit verbundenen Massenmehrungen und Leistungsänderungen” sowie zu niedrige Kostensätze in der Kostenberechnung zurückzuführen sei.Allein durch die späte Entscheidung für die Errichtung der Artothek seien Mehrkosten von 2,11 Mio. Euro entstanden, weiters unterlag die Vergabe der Zusatzaufträge keinem Wettbewerb. Auch für die Terminverschiebung erachtete der Rechnungshof die vom damaligen Kulturministerium (bmukk) gewünschte Projekterweiterung als verantwortlich und empfiehlt, künftig Nutzerwünsche vor Baubeginn zu definieren, “um den Projektfortschritt nicht zu hemmen”.

Es habe an Verantwortung gefehlt

Die grundsätzlichste Kritik des Rechnungshofs gilt dem Beschluss, das Bauvorhaben auf zwei aufeinanderfolgende Bauphasen aufzuteilen und damit einhergehend eine Trennung der Bauherrenfunktion zu erwirken. Diese war “nicht zweckmäßig, um eine einheitliche und strukturierte Vorgehensweise bei der operativen Abwicklung der Generalsanierung und Erweiterung zu gewährleisten und führte zu einem erhöhten Koordinationsaufwand zwischen den beiden Bauherren”, heißt es in dem der APA vorliegenden Bericht.

So habe eine das Gesamtprojekt umfassende Termin- und Kostenverantwortung gefehlt, zudem sei die operative Abwicklung der Bauphase “Belvedere” im Umfang von rund 14,55 Mio. Euro “keine Aufgabe (gewesen), die in den unmittelbaren kulturpolitischen und wissenschaftlichen Aufgabenbereich der Galerie Belvedere fällt”. Weiters hätten beide Bauherren getrennt externe Dienstleister mit materiellen und immateriellen Leistungen beauftragt, “obwohl bei gemeinsamer Vergabe von Aufträgen gewöhnlich wirtschaftlichere Ergebnisse als bei Teilvergaben zu erzielen sind”.

Vorwürfe an 21er Haus in Wien

In der Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums und der Burghauptmannschaft seien die Grundlagen für die Aufteilung das Bundesmuseen-Gesetz und die dazugehörigen Überlassungsverträge gewesen. So sei die BH zuständig für die Erhaltung der äußeren Hülle und der statisch konstruktiven Teile, Umbauarbeiten im Inneren seien Aufgabe des Nutzers. Die Aufteilung sei unter diesen Vorgaben strukturiert worden. Der Rechnungshof entgegnete, dass das Gesetz dem Belvedere “sehr wohl” die Möglichkeit eröffnete, die BH als technischen Dienstleister in Anspruch zu nehmen.

Die “ineffiziente Wahrnehmung” der Bauherrenfunktion der Burghauptmannschaft zeige sich laut Rechnungshofbericht unter anderem dadurch, dass die Sicherung der Finanzierung in Höhe der geplanten Kosten nicht gegeben war, Planungs- und Bauleistungen ohne schriftliche Vereinbarung für einen Sponsor in der Vorentwurfsphase erbracht wurden, die Qualität des Leistungsverzeichnisses mangelhaft war und das Vergabeverfahren teilweise gegen die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes verstießen.

Rechnungshof empfielt bessere Planung

Der Bauherr Belvedere habe wiederum keine adäquate Projektorganisation festgelegt sowie Umplanungen für den Büroturm ohne schriftliche Vereinbarung für einen (später wieder abgesprungenen) Sponsor erbracht oder bei Vergabeverfahren teilweise gegen die Bestimmungen des Bundesvergabegesetz verstoßen. Zudem hätten beide Bauherren “kein adäquates Projektcontrolling” eingerichtet.

Zusammenfassend empfiehlt der Rechnungshof den beteiligten Ministerien sowie der Burghauptmannschaft und dem Belvedere unter anderem, die Projektfinanzierung künftig bereits in der Planungsphase, “jedoch spätestens vor Baubeginn”, in vollem Umfang sicherzustellen. Auch die Trennung der Bauherren soll künftig vermieden, Nutzerwünsche sollten vor Baubeginn definiert werde.

(APA)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Wien - 3. Bezirk
  • Rechnungshof übt Kritik an Kostenüberschreitung im 21er Haus
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen