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Rauchverbot auf österreichisch

Aber jetzt wirklich! Seit 1. Jänner 2009 gilt das neue Nichtrauchergesetz. Das heißt Raucher- und Nichtraucherbereiche müssen ab sofort durch Wände getrennt sein, die bis dahin halbherzig betriebenen Nichtraucherbereiche sind passé. Stadtreporter Video: 

Für die Lokalbesitzer heißt das in Zeiten einer Wirtschaftskrise neue Investitionen, denn viele von ihnen besitzen keinen solchen Extra-Raum. Wer sich seit dem 1. Jänner einen Kaffee im Stammbeisl genehmigt hat, wird allerdings schon bemerkt haben: Alle rauchen als ob nie was gewesen wäre, von einem Extra-Raum keine Spur. Nun kann man als nichtrauchender Gast und echter Wiener eines tun: sich beschweren. Am besten bei einem der magistratischen Bezirksämter. Die überprüfen die Beschwerde und verhängen bei einem Verstoß eine Verwaltungsstrafe von bis zu 10.000 Euro. Doch Vorsicht bei vorschnellen Beschwerden: Es gibt wie so oft eine Reihe von Ausnahmen. In einer Gaststätte, die eine Größe von 50 m2 nicht überschreitet, darf geraucht werden, solange eine Plankette dieses Lokal sichtbar am Eingang als Raucherlokal deklariert. Des weiteren gibt es bereits eine Übergangsfrist bis 1. Juli 2010: falls die baulichen Veränderungen bis 1. Jänner nicht fertiggestellt werden konnten.

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