Statt der Höchststrafe, die im ersten Rechtsgang über ihn verhängt worden war, fasste der Mann diesmal allerdings eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren aus.
Raubmord am Liesingbach: Urteil
Für die Geschworenen war es mehrheitlich erwiesen, dass der Slowake gemeinsam mit einem 33-jährigen Landsmann am 28. Juni 2011 am Liesingbach in Wien-Liesing in räuberischer Absicht Robert A. (33) mit insgesamt 13 Messerstichen zu Tode gebracht und diesem seine Wertsachen – Bargeld, ein Mobiltelefon und etwas Schmuck – weggenommen hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Staatsanwalt meldete Strafberufung an
Dass der 24-Jährige in seinem zweiten Schwurprozess eine zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe erhielt, war für Staatsanwalt Gerd Hermann nicht akzeptabel. Er meldete unmittelbar nach der Urteilsverkündung Strafberufung an, womit er erkennen ließ, dass für ihn in diesem Fall ausschließlich lebenslang infrage kommt.
Tathergang laut Anklage
Für die Geschworenen war es mehrheitlich erwiesen, dass der Slowake gemeinsam mit einem 33-jährigen Landsmann am 28. Juni 2011 am Liesingbach in Wien-Liesing in räuberischer Absicht Robert A. (33) mit insgesamt 13 Messerstichen zu Tode gebracht und diesem seine Wertsachen – Bargeld, ein Mobiltelefon und etwas Schmuck – weggenommen hatte. Der Wiener – ein gläubiger Hindu – hatte die Slowaken am Karlsplatz kennengelernt. Er dürfte am Jüngeren Gefallen gefunden haben und hatte die Männer zu ihren Schlafplätzen nach Alterlaa begleitet.
Der 24-Jährige habe “die homosexuelle Neigung von Robert A. ausgenützt” und diesen “heimtückisch in den Park gelockt”, meinte der Staatsanwalt. Dort habe er den 33-Jährigen in gemeinsamer Verabredung mit seinem rechtskräftig verurteilten Landsmann zu Tode gebracht und im Anschluss “ausgesackelt”, so Hermann.
Zweite Chance nach Lebenslänglich
Dass der 24-Jährige eine zweite Chance vor Geschworenen erhielt, verdankte er seinem älteren Landsmann, den er seit Kindertagen kennt. Die beiden wuchsen Haus an Haus in einer ostslowakischen Ortschaft auf. Nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) die Schuldsprüche aus dem Jahr 2012 für beide bestätigt hatte, schrieb der 33-Jährige aus dem Gefängnis einen Brief an die damalige Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP). Während er vor Gericht noch sämtliche Schuld von sich gewiesen und die Bluttat seinem jüngeren Bekannten in die Schuhe geschoben hatte, übernahm er in dem Schreiben nun die gesamte Verantwortung für das Geschehen. Er habe “den Verstand verloren”, weil Robert A. ihn küssen wollte, daher das Messer gezogen und diesen getötet. Der 24-Jährige habe “mit dem Mord nichts zu tun”, hieß es in dem Brief.
Das wiederholte der Mann nun auch im Zeugenstand. Zu den Beweggründen für seinen Sinneswandel befragt, bemerkte er: “Ich habe Gott kennengelernt. Ich möchte die Wahrheit nicht verschweigen.” Er habe “den Mord allein begangen” und den Brief geschrieben, “weil ich nicht zulassen konnte, dass er durch mich einen Nachteil erfährt”, meinte er mit Blick auf den Angeklagten.
“Schande der Homosexualität”
Im Detail schilderte der 33-Jährige, wie sein jüngerer Landsmann mit dem fremden Mann im Gebüsch verschwunden sei. Nachdem die beiden Sex miteinander hatten, sei der Wiener auf ihn zugekommen: “Er hat mich geküsst. Er hat mir in die Lippen gebissen und aufs Glied gefasst.” Da sei er “ganz nervös” geworden und habe “den Verstand verloren. Es hat sich etwas umgelegt in meinem Kopf.” Er habe “die Schande der Homosexualität nicht über mich kommen lassen können. Ich habe vier Kinder.”
Im Glauben, Robert A. wolle nun auch von ihm Sex, “habe ich das Messer gezückt und ihm seitlich in die Rippen gestochen”, sagte der Zeuge. Der Angeklagte sei danebengestanden und habe zugeschaut – was allerdings der Aussage des 24-Jährigen widersprach. Dieser hatte in seiner Einvernahme in der heutigen Verhandlung erklärt, er habe sich die Umhängetasche des Wieners geschnappt und sei damit davongelaufen. Er habe weder den Mord noch die Leiche gesehen, versicherte der 24-Jährige.
(apa/red)