Raubgrabungen auf dem „Scheibenstuhl“

Und weiter: “Das ist nach österreichischem Gesetz grundsätzlich nicht erlaubt. Vor allem auf denkmalgeschützten Plätzen wie auf dem Gelände des Scheibenstuhls sind solche illegalen Aktivitäten verboten und werden bestraft.“ Leider seien auch heuer wieder Metallsondengeher, auch „Sondler“ genannt, auf dieser bedeutenden Kulturstätte unterwegs. Großer Schaden „Sie richten damit für die Wissenschaft und die Zukunft enorme Schäden an. Funde wie etwa römische Münzen für sich alleine nützen nichts und ergeben keine Erkenntnisse. Erst durch den Zusammenhang mit dem Fundort und anderen Funden im Bereich kann für die Geschichtsforschung ein Befund erstellt werden“, betont der Historiker. Deshalb sei das Graben im Boden den Spezialisten in diesem Bereich, den Archäologen, vorbehalten. Beim Scheibenstuhl handelt es um einen Brandopferplatz, der von der Bronzezeit (ca. 1500 v. Chr.) bis in die Römerzeit (3. Jahrhundert n. Chr.) als religiöses Zentrum verwendet wurde. „Nur durch die Grabungen von Archäologen können wir zu diesen Erkenntnissen kommen“, erläutert Thomas Gamon und bittet die Bevölkerung um Mithilfe: „Es ist wichtig, dass solche Personen angesprochen und auf ihr illegales Handeln hingewiesen werden.“ Wenn bekannt sollten zudem ihre Namen dem Bundesdenkmalamt oder den Gemeinden gemeldet werden.