Rasen bleibt Männersache: Nur eine Frau unter den Tempo-Sündern in Vorarlberg

Damit zeichnet sich im Straßenverkehr ein klares Bild ab: Nahezu alle der betroffenen Raser waren Männer. Besonders auffällig ist die große Altersspanne unter den Rasern – sie reicht vom jüngsten, 22 Jahre alten Lenker, bis zum ältesten mit 77 Jahren.
Mehr Motorräder als Autos beschlagnahmt
Von den 20 beschlagnahmten Fahrzeugen handelte es sich in 15 Fällen um Motorräder, nur fünfmal wurden Autos sichergestellt. Damit liegt die Zahl bereits jetzt über dem Niveau des gesamten Vorjahres, als 16 Fahrzeuge beschlagnahmt wurden.

Wann werden Fahrzeuge beschlagnahmt?
Seit 1. März 2024 gelten verschärfte Regeln für Raser: Bei Tempoüberschreitungen von mehr als 80 km/h im Ortsgebiet oder mehr als 90 km/h außerorts kann die Polizei Fahrzeuge vorläufig beschlagnahmen. Bei Wiederholungstätern mit einschlägigen Vorstrafen reichen auch geringere Überschreitungen – ab 60 km/h innerorts bzw. 70 km/h außerorts.
Von der Beschlagnahmung zur Versteigerung
Das Verfahren beginnt mit einer zweiwöchigen vorläufigen Beschlagnahmung durch die Polizei. Bei besonders gravierenden Fällen oder mehrfach auffälligen Fahrern kann die Bezirkshauptmannschaft das Fahrzeug dauerhaft einziehen und zur Versteigerung freigeben.
Wer innerorts mit mehr als 80 km/h oder außerorts mit mehr als 90 km/h über dem Tempolimit erwischt wird, riskiert eine behördliche Beschlagnahmung des Fahrzeugs. In solchen Fällen kann die Bezirkshauptmannschaft das Auto oder Motorrad für verfallen erklären und zur Versteigerung freigeben.
Während im gesamten Vorjahr nur ein Fahrzeug in Vorarlberg versteigert wurde, waren es heuer bereits drei. Der Erlös fließt zu 70 Prozent in den Verkehrssicherheitsfonds des Landes, die restlichen 30 Prozent gehen direkt an das Land Vorarlberg.

(VOL.AT)