Rasche Hilfe aus dem Katastrophenfonds
Die Koordination liegt bei der Agrarbezirksbehörde. Für Informationen wurde eine Service-Hotline unter der Telefonnummer 05574/511-41005 eingerichtet, die täglich von 7.00 bis 19.00 Uhr erreichbar ist.
Beihilfen aus dem Katastrophenfonds gibt es für Elementarschäden (Hochwasser, Vermurung, Erdrutsch,
), die nicht versichert sind und mindestens 360 Euro betragen, wenn sie behoben oder dafür Ersatzbeschaffungen bzw. -maßnahmen getätigt wurden. Je nach Höhe des Einkommens von Ehepartnern oder von Personen in Lebensgemeinschaft werden Selbstbehalte berücksichtigt.
Nicht ersetzt werden Folgekosten – z.B. Geschäftsentgang durch die Unterbrechung einer Straßenverbindung sowie Luxusartikel oder die Kosten für vorbeugende Maßnahme. Für verwüstete Kulturen kann nach Schätzung der Ernteverluste durch Fachleute eine Beihilfe gewährt werden.
Für eine möglichst rasche Abwicklung soll folgendes beachtet werden:
- Die Schäden sollen wenn möglich fotografiert werden, bevor man mit den Aufräumarbeiten beginnt.
- Ansuchen für eine Beihilfe aus dem Katastrophenfonds müssen von der Gemeinde bestätigt – an die Agrarbezirksbehörde Bregenz (JosefHuterStraße 35, 6900 Bregenz) gestellt werden.
- Für die rasche Abwicklung sind konkrete Angaben über die Versicherungsleistung und die Einkommensverhältnisse (Ehepartner, Lebensgemeinschaften) wichtig.
- Die Aufnahme bzw. Besichtigung der Schäden erfolgt durch Sachverständige der ABB, die der jeweiligen Gemeinde zugeteilt sind.
- Für die Auszahlung von Beihilfen müssen bezahlte Rechnungen bzw. Eigenleistungslisten vorgelegt werden.