Rankweil bekennt sich zu Raumplanungsverträgen

Mit dem Grundsatzbeschluss erklärt Rankweil die Absicht, in Zukunft Raumplanungsverträge mit Privatpersonen abzuschließen. Bei diesen Verträgen handelt es sich um eine privatwirtschaftliche Vereinbarung zwischen öffentlicher Hand und Privatpersonen. Ziel ist die Einhaltung der Raumplanungsziele. Dazu gehören beispielsweise die nachhaltige Sicherung der räumlichen Existenzgrundlagen von Menschen oder der Erhalt der Natur- und Landschaftsvielfalt.
Vorteile für beide Seiten
Raumplanungsverträge werden in Rankweil voraussichtlich nur fallbezogen und im Zusammenhang mit bedeutenden Umlegungen oder Gebietsentwicklungen eingesetzt. Durch die Gleichberechtigung der Vertragsparteien sollen raumplanerische Entscheidungen noch flexibler und transparenter werden. „Raumplanungsverträge bringen Vorteile für beide Seiten. Die Gemeinde kann ihre Raumplanungsziele sicherstellen und die Grundeigentümer können bei den Vertragsinhalten mitwirken”, erläutert Bürgermeister Ing. Martin Summer. „Solche Verträge sind gute Alternativen zu anderen Vorgehensweisen wie beispielsweise einer Bausperre und der Verordnung eines Bebauungsplanes.”
Raumplanungsverträge seit 2011 möglich
2011 hat das Land Vorarlberg die Raumplanungsverträge ins Raumplanungsgesetz aufgenommen. Damit wurde neben dem räumlichen Entwicklungskonzept, dem Flächenwidmungs- und Bebauungsplan ein weiteres Instrument zur besseren Raumplanung in den Gemeinden geschaffen.