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Raketen und Böller an Silvester nicht in allen Gemeinden erlaubt

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In vielen Gemeinden ist es in der Silvesternacht erlaubt, Raketen und Böller zu zünden. Aber es gibt auch Städte und Gemeinden, in denen es verboten ist.

Die derzeit gültigen Ausgangsbeschränkungen gelten grundsätzlich auch an Silvester. Das heißt, der eigene private Wohnbereich darf dann nur aus den bekannten bestimmten Gründen verlassen werden. Für Silvester gibt es keine Ausnahmen, zum Jahreswechsel gelten alle Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen.

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Gemeindeangelegenheit

Ob Raketen zu Silvester gezündet werden dürfen, ist hingegen Gemeindeangelegenheit. Grundsätzlich gilt das gesamte Jahr über ein Feuerwerksverbot. Viele Bürgermeister erlassen für die Silvesternacht allerdings Ausnahmegenehmigungen.

Dornbirn erlaubt Raketen

In Dornbirn ist es in der Silvesternacht erlaubt, Raketen und Böller der Kategorie F2 abzufeuern. Allerdings nur für drei Stunden von 22 bis 1.00 Uhr in der Früh, sagt Bürgermeisterin Andrea Kaufmann.

Die Ausnahme gilt nicht in öffentlichen Parkanlagen, in der Dornbirner Ache und auf den Geh-und Radfahrwegen entlang der Dornbirner Ache im Gebiet zwischen Gütle und Möckle.

Kein Silvesterfeuerwerk in Feldkirch

Ein Feuerwerksverbot gibt es dieses Jahr auch in Feldkirch. Die in den letzten Jahren übliche Ausnahmegenehmigung zur Verwendung pyrotechnischer Gegenstände in der Silvesternacht wird es 2020 in Feldkirch nicht geben.

Laut Bürgermeister Wolfgang Matt „hängt dies mit den aktuellen Lockdown-Verordnungen der Bundesregierung zur weitgehenden Vermeidung sozialer Kontakte zusammen, dient gleichzeitig aber auch dem Tierschutz, der Vermeidung von Verletzungen und der Verringerung der bei Feuerwerken nicht unerheblichen Feinstaubbelastung.“

Keine Feuerwerke in Bregenz

Auch in Bregenz sind Feuerwerke an Silvester verboten. Eine Ausnahmegenehmigung zur Verwendung pyrotechnischer Gegenstände in der Silvesternacht wird es 2020 in Bregenz nicht geben.

Verbot auch in Bludenz

Das Abschießen von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse F2 an Silvester ist heuer auch in Bludenz verboten. Aufgrund der zu Silvester ganztägig geltenden Ausgangsbeschränkung wird es hier in diesem Jahr auch keine Ausnahmegenehmigung geben.

In Hohenems erlaubt

Für die Silvesternacht wurde in Hohenems von Bürgermeister Dieter Egger für die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen im Ortsgebiet eine Ausnahmegenehmigung erteilt. In der Zeit von 21 Uhr bis 1 Uhr können Raketen, Böller etc. im Ortsgebiet verwendet werden. Vorher und nachher ist das verboten.

Aufgrund der Belastungen für Menschen und Tiere wird von der Stadt allerdings ersucht, von Feuerwerkskörpern sensibel Gebrauch zu machen.

In Götzis erstmals verboten

In Götzis sind Silvester-Feuerwerke heuer zum ersten Mal verboten. Als Gründe werden die hohe Feinstaubbelastung, die Verletzungsgefahr beim Abfeuern und auch die Müllbelastung angeführt.

In Hard erlaubt

In Hard ist die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 in der Silvesternacht erlaubt (von 19 bis 1 Uhr).

Auch in Höchst erlaubt

Durch eine Verordnung des Bürgermeisters von Höchst wird die Verwendung von pyrotechnischen Artikeln der Kategorie F2 im Ortsgebiet der Gemeinde Höchst in der Zeit von 20.00 Uhr bis 1.00 Uhr früh erlaubt. Allerdings gibt es auch in Höchst gewissen Verbotszonen. 

Egg und Bezau erlauben Feuerwerke

In Egg, der größten Bregenzerwälder Gemeinde, darf zwischen 21:00 und 1:00 außerhalb von bestimmten Verbotszonen Pyrotechnik abgefeuert werden. Auch in Bezau ist die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 in der Silvesternacht gestattet.

(red)

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