Das frische Kapital von 840 Mio. kann bis 22. Mai von den bisherigen Aktionären gezeichnet werden und wird dem “harten Kernkapital” gemäß Definition der Europäischen Bankenaufsicht EBA zugerechnet, um die geforderte Mindesthöhe von 9 Prozent zu erreichen. Am 23. Mai soll die RZB-HV beschließen, das PS-Kapital in diesem Volumen einzuziehen.
Wandlung in Aktienkapital
Mit der Transaktion soll es wirtschaftlich gesehen zu einer Wandlung von Partizipationskapital der RZB in Aktienkapital zur Erfüllung der ab Mitte 2012 geltenden neuen aufsichtsrechtlichen Vorgaben kommen, erklärte das Raiffeisen-Geldhaus am Freitag. Nicht erfasst ist das PS-Kapital der Raiffeisen Bank International AG (RBI), das zu 70 Prozent bei der Republik Österreich und zu 30 Prozent bei anderen Investoren platziert ist.
Bei der HV sollen die RZB-Aktionäre auch einer Wandlung der bestehenden Vorzugsaktien in Stammaktien zustimmen. Diese Wandlung sei im Hinblick auf das kommende “Basel III”-Eigenkapitalregime nötig, so die RZB, da Stammaktien eine höhere Eigenkapitalqualität zukommt. Derzeit halten lediglich Raiffeisenlandesbanken solche Vorzugsaktien.
APA