Einstimmig wurde von der Gemeindevertretung die Endfassung dieser für die Zukunft der Marktgemeinde so wichtigen Planunterlage verabschiedet.
Das „Räumliche Entwicklungskonzept“ (REK) ist nicht weniger, als die Grundlage für die zukünftige Nutzung von Grund und Boden in der Marktgemeinde. Ein Räumliches Entwicklungskonzept ist die im Raumplanungsgesetz verankerte Grundlage für die Gesamtgestaltung des Gemeindegebiets, vor allem hinsichtlich der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne. Vor allem geht es um die nachhaltige Sicherung der räumlichen Existenzgrundlagen der Menschen, besonders für Wohnen und Arbeiten, um die Erhaltung der Vielfalt von Natur und Landschaft und den bestmöglichen Ausgleich der sonstigen Anforderungen an das Gebiet.
Grund und Boden sind nicht vermehrbar. Die Nutzungsinteressen sind vielfältig und nicht selten widersprüchlich: Es braucht Boden für den Haus- und Wohnungsbau, für Industrie und Gewerbe, Straßen und Wege. Auch eine funktionierende Landwirtschaft braucht Flächen, gleichzeitig soll Natur erhalten bleiben, es braucht Freiflächen für Naherholung und Freizeiteinrichtungen und vieles mehr.
Mit dem räumlichen Entwicklungskonzept, das in Zusammenarbeit mit der Marktgemeinde Nenzing und in Abstimmung mit der Räumlichen Entwicklung aller Gemeinden im Walgau (Walgau-REK) entstanden ist, wurde das Räumliche Entwicklungskonzept der Marktgemeinde Frastanz aus dem Jahre 2000 überarbeitet. Es ist eine Art Leitbild, das aufgrund der gesetzlichen Verankerung Ziele und Rahmenbedingungen beinhaltet, die auch künftigen Generationen Entwicklungsspielraum erhalten.
Mit dem vorliegenden REK ist dies nach Überzeugung von Bürgermeister Mag. Eigen Gabriel bestmöglich gelungen. Dafür spreche auch die einstimmige Zustimmung aller Mitglieder der Gemeindevertretung.
„Für das gelungene Werk möchte ich mich bei allen Frastanzerinnen und Frastanzern sowie allen beteiligten Gemeindevertretern und Experten, die in zweijähriger Arbeit an dieser Zukunftsplanung aktiv mitgewirkt haben, herzlich bedanken“, so Bgm. Gabriel nach der einhelligen Annahme des REK durch die Gemeindevertretung bei der Sitzung am 25. Februar 2015.
Ein Beitrag der Marktgemeinde Frastanz/Christian Neyer.