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Radio Arabella startet in Salzburg

Radio Arabella
Radio Arabella
Radio Arabella kommt fix nach Salzburg: Der Bundes-Kommunikations-Senat (BKS) hat Berufungen gegen die Lizenz verworfen. Damit ist die Zulassung durch die Medienbehörde KommAustria gültig.

Das teilte die RTR in ihrem Newsletter mit. Weitere aktuelle Entscheidungen des BKS betreffen Werbebestimmungen für ORF und Private, deren Einhaltung monatlich von der Medienbehörde überwacht wird.

Widerspruch durch die Konkurrenz

Arabella bzw. die Betreibergesellschaft Donauradio Wien GmbH hatten die Lizenz zum Jahreswechsel zugesprochen bekommen, allerdings konnten abgeblitzte Konkurrenten Berufung einlegen. Mit dem BKS-Bescheid ist die Zulassung nun rechtskräftig. Die Frequenz 102,5 hat nach Behördenangaben eine technische Reichweite von 170.000 Personen.

Urteile auch zu go-tv und ORF

Nicht bestätigt hat der BKS indes den Befund der KommAustria, wonach der Musiksender go-tv gegen das Privat-TV-Gesetz verstoßen habe, indem in einer Chart-Sendung zwischen den Clips Werbung eingefügt wurde. Unterbrecherwerbung ist Privatsendern zwar erlaubt, allerdings müssen zwischen solchen Unterbrechungen mindestens 20 Minuten liegen. Der BKS stellte aber fest, dass die einzelnen Musik-Videos „eigenständige Teile“ seien und die 20-Minuten-Klausel daher nicht anzuwenden sei. Allerdings stellte der Senat bei go-tv mehrere Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht für Werbespots fest, so die RTR.

Kein Verstoß gegen das ORF-Gesetz war dagegen ein Gespräch mit Armin Assinger im ORF-Radio Niederösterreich. Die Medienbehörde hatte darin verbotene Cross-Promotion, also Werbung fürs ORF-TV im Radio oder umgekehrt, gesehen. Dieser Diagnose schloss sich der BKS nicht an. Sehr wohl aber teilte er die Ansicht, dass die Bewerbung einer Zeitschrift mit Titelblatt – ohne deren Schlagzeilen – sowie eines „Olympia-Extra-Heftes“ im ORF-Fernsehen gegen die Einschränkungen für Printmedienwerbung im ORF-Gesetz verstieß.

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