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Quarantäneregeln an Schulen werden gelockert

©APA
In den Schulen werden die Quarantäneregeln gelockert. Die Regelungen werden heute erlassen und gelten unmittelbar.

An Volksschulen kann wie schon bisher bei nur einem Infektionsfall in der Klasse von einer Quarantäne der Mitschüler abgesehen werden. Bei den älteren Schülern sollen nur mehr direkte Sitznachbarn sowie "enge Kontakte" in Quarantäne geschickt werden, heißt es in einem Erlass des Gesundheitsministeriums. Schüler in Quarantäne dürfen sich künftig schon nach fünf statt zehn Tagen per PCR "freitesten".

Konkret ändert sich in Sachen Quarantänebestimmungen an den Volksschulen wenig. Bei Unter-Zehnjährigen gibt es schon jetzt die Möglichkeit, wegen des geringeren Risikos der Übertragung durch diese Altersgruppe im Falle von nur einem Infektionsfall alle Kinder als Kontaktpersonen mit niedrigem Infektionsrisiko (K2) einzustufen. Die Entscheidung darüber trifft die Gesundheitsbehörde. Diese Kinder können also weiterhin in die Schule gehen, sollen allerdings freiwillig ihre sozialen Kontakte außerhalb einschränken. Sind zwei oder mehr Schüler innerhalb von 14 Tagen bzw. ein Erwachsener in der Klasse infiziert, hat die Gesundheitsbehörde über die Absonderung von Teilen bzw. der gesamten Klasse zu entscheiden. Diese Regelung bleibt bestehen.

Schulanfang im Zeichen der Sicherheit:

Nur Sitznachbarn müssen in Quarantäne

Nach der Volksschule gilt nun für die Quarantäne die Vorgabe, dass grundsätzlich nur die direkten Sitznachbarn links und rechts sowie sonstige "enge Kontakte" des infizierten Schülers in Quarantäne müssen. Das können etwa Schüler sein, die sich im Musikunterricht oder bei einer Gruppenarbeit für längere Zeit im Umkreis des infizierten Schülers aufgehalten haben. Alle anderen werden nur dann nachhause geschickt, wenn es im Einzelfall besondere örtliche Rahmenbedingungen gibt oder auch mehrere Infektionen in anderen Klassen verzeichnet wurden. Auch hier entscheidet letztlich die Gesundheitsbehörde. Geimpfte Schülerinnen und Schüler werden außerdem grundsätzlich nur als K2-Personen eingestuft.

Sowohl für die Volksschulen als auch für die höheren Schulstufen gilt: Wer trotzdem in Quarantäne muss, kann sich nach fünf Tagen per PCR-Test freitesten.

Schulsprecher Theo Haas über den Schulstart:

Faßmann: "Erleichterung für Familien"

Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) freute sich in einem der APA übermittelten Statement, "dass es nun eine verbesserte Regelung des Gesundheitsministeriums gibt. Das bedeutet einen vermehrten Präsenzunterricht und eine deutliche Erleichterung für die Familien." Schon am Nachmittag hatte er vor einem "perforierten Schulalltag" gewarnt, bei dem ständig Schüler in Quarantäne geschickt werden und nach ihrer Rückkehr eventuell bald wieder nachhause müssen.

Die Regelungen sollen heute erlassen werden und gelten unmittelbar. Sie sind eine Reaktion darauf, dass bereits kurz nach Beginn des Schuljahrs rund 400 Klassen in Quarantäne mussten, Tendenz steigend.

(APA)

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