AA

Quarantäne trotz negativem PCR-Test wird zum Streitthema

Landesrätin Rüscher kontert mit anderen Kennzahlen und hält ein Freitesten etwa in Firmen für "illusorisch"
Landesrätin Rüscher kontert mit anderen Kennzahlen und hält ein Freitesten etwa in Firmen für "illusorisch" ©VOL.AT
Tausende Menschen wurden seit März trotz negativem PCR-Test für zehn oder vormals 14 Tage abgesondert - ob die Maßnahme angemessen oder überzogen ist, bleibt offen.

Von Günther Bitschnau (WPA)

Jetzt auf VOL.AT lesen

Wer derzeit vom Infektionsteam als Kontaktperson der Kategorie I zu einer positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Person eingestuft wird, der muss sich für zehn Tage in Quarantäne begeben. Diese behördlich angeordnete Absonderung kann bekanntlich auch durch ein oder mehrere negative PCR-Tests nicht abgekürzt werden. Das wird aufgrund von Bundesvorgaben österreichweit so gehandhabt. Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner ist das prominenteste Beispiel für diese Absonderungspolitik, es gibt aber viele Tausend gleiche Fälle im Land.

Wirtschaft sieht "verheerende Folgen"

Da jedoch immer mehr Menschen von diesen tagelangen Absonderungen ohne nachgewiesene Infektion betroffen sind, regt sich auch immer mehr Widerstand. Wie berichtet kommt jetzt gerade auch aus Wirtschaftskreisen der Ruf nach einer Verkürzung der Absonderung mittels "Freitesten", wenn jemand also einen negativen PCR-Test vorweisen kann. Andernfalls müsse man gerade in den Wintermonaten mit verheerenden Folgen für die Betriebsabläufe rechnen, wenn ständig irgendwelche Mitarbeiter oder ganze Abteilungen tagelang in der Absonderung seien, obwohl sie negativ getestet wurden und keinerlei Krankheitssymptome hätten.

Land hat keine diesbezüglichen Auswertungen

Um das epidemiologische Risiko dieses "Freitestens" einschätzen zu können, ist die Frage relevant, wie oft seit Anfang März in Vorarlberg negativ getestete und abgesonderte Personen innerhalb ihrer 10-tägigen (früher 14-tägigen) Quarantäne doch noch an Covid-19 erkrankt sind. Landessanitätsdirektor Wolfgang Grabher erklärte auf wpa-Anfrage, dass man derartige Zahlen in Vorarlberg nicht erhebe. Mit einer empirischen Auswertung, wie treffsicher und angebracht oder überzogen und unverhältnismäßig diese Maßnahme ist, kann hier also nicht gedient werden. Allerdings kommt ein interessanter Nachsatz von Grabher: "Der Sanitätsabteilung ist kein Fall bekannt, dass eine negativ getestete Person andere Personen angesteckt hat oder danach schwer erkrankt ist."

Rüscher: "Das ist die falsche Fragestellung"

Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher erklärte ebenfalls, dass es keine Auswertung gebe, wie oft negativ getestete Personen innerhalb ihrer Absonderungszeit doch noch erkrankt sind. Das sei aus ihrer Sicht nämlich die falsche Fragestellung. Sie wartete mit anderen Zahlen auf: So seien in den vergangenen zehn Tagen 729 Menschen in Vorarlberg positiv getestet worden. "Mehr als 70 Prozent von ihnen hatten nachgewiesenen Kontakt zu einer positiv getesteten Person." Die Auswertungen würden auch zeigen, dass derzeit rund 40 Prozent der Abgesonderten in weiterer Folge erkranken.

"Freitesten" sei völlig illusorisch

Das von der Wirtschaft geforderte "Freitesten" mit einer Verkürzung der 10-Tages-Absonderung nach einem negativen PCR-Test bezeichnete Rüscher als "völlig illusorisch". Das gehe sich schon allein vom Zeitablauf her nicht aus und bringe keine wirkliche Verkürzung der Absonderung. Denn nur im optimalsten Fall könnten Kontaktpersonen von positiv getesteten Personen innerhalb von nur wenigen Tagen ausfindig gemacht und telefonisch kontaktiert sowie im Bedarfsfall abgesondert und getestet werden.

Kontaktverfolgungen dauern zu lange

Sehr oft könne man diese Kontaktpersonen nämlich erst drei, vier oder fünf Tage nach ihrem Kontakt mit einer infizierten Person telefonisch kontaktieren. "So lange dauert es einfach, bis die ursprüngliche Kontaktperson sich meldet, einen Test macht, ein positives Testergebnis bekommt und ihre Kontaktlisten vorlegt, die dann nachverfolgt werden." Die Kontaktpersonen der Kategorie I werden dann zwar sofort vorab per Telefonanruf abgesondert. Bis diese Kontaktpersonen dann aber einen Testtermin bekommen und ihr vielleicht negatives Ergebnis des PCR-Tests haben, würden weitere zwei Tage vergehen. "Und da Absonderungen rückwirkend für zehn Tage ab dem Kontakt mit der infizierten Person ausgesprochen werden, befinden sich die meisten Menschen ohnehin nicht für zehn Tage in tatsächlicher Absonderung, sondern für deutlich weniger", so Rüscher.

Da die meisten Covid-19-Erkrankungen zwischen dem fünften und siebten Tag nach Kontakt ausbrechen (Inkubationszeit), würde ein "Freitesten" ihrer Ansicht nach erst ab dem achten Tag Sinn machen. "Dann würde man das negative Testergebnis am neunten Tag bekommen und am zehnten Tag endet die Quarantäne ohnehin. Dafür würde sich der verwaltungstechnische Aufwand nicht lohnen", so Rüscher.

Jeder Tag weniger Quarantäne ist ein Vorteil

Auf Wirtschaftsseite sieht man das anders. Denn auch die Verkürzung um nur einen oder zwei Tage bringt über das ganze Land betrachtet bei Tausenden Absonderungen mit negativem PCR-Test gleich einmal mehrere Tausend Arbeitsstunden, die doch geleistet werden können. "Aus Sicht der Wirtschaft muss es dringend ermöglicht werden, sich freiwillig frei zu testen und generell die Anzahl der Personen in Quarantäne möglichst geringzuhalten sowie Quarantänezeiten zu verkürzen", so IV-Vorarlberg-Geschäftsführer Matthias Burtscher. Denn auch wenn die behördliche Absonderung erst ein paar Tage später bei den Mitarbeitern ankomme, so seien die Mitarbeiter in vielen Fällen schon früher nicht mehr in den Betrieben. Darum wäre das Freitesten und damit die Verkürzung der behördlich festgelegten Quarantänezeiten so wichtig, sagt Burtscher. "Wir sind in Vorarlberg doch seit Jahren Vorreiter beim Finden pragmatischer Lösungen mit Hausverstand."

Als Schutz vor Absonderung genügt jetzt ein gewöhnlicher Mund-Nasen-Schutz

Landesrätin Martina Rüscher rückt von dieser Absonderungspolitik auch für negativ getestete Personen jedoch kein Jota ab. Dafür weist sie auf eine andere Erleichterung für Unternehmen und Mitarbeiter hin, die seit einigen Tagen gelte und in vielen Firmen noch nicht so bekannt sei.

Es geht um die Verhinderung einer Absonderung im Falle einer Einstufung als Kontaktperson I. "Wenn alle Personen einer betroffenen Gruppe einen gewöhnlichen und eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz getragen haben, dann werden nur jene Personen abgesondert, die positiv getestet werden. Bei allen anderen Personen verhindert ein Mund-Nasen-Schutz jetzt die Absonderung, auch wenn die Mindestabstände nicht eingehalten werden konnten", so Rüscher. Bedingung ist, dass ihn alle Personen zu jeder Zeit des Kontaktes getragen haben. Bislang war es bekanntlich so, dass nur eine Schutzmaske der Klasse FFP2 oder höher eine Absonderung verhinderte.

(wirtschaftspressegentur.com)

  • VIENNA.AT
  • Vorarlberg
  • Quarantäne trotz negativem PCR-Test wird zum Streitthema