AA

Quadratmeterbeschränkung für Geschäfte wurde gestrichen

Auch Museen und Ausstellungen nicht mehr auf einen Besucher pro zehn Quadratmeter beschränkt.
Auch Museen und Ausstellungen nicht mehr auf einen Besucher pro zehn Quadratmeter beschränkt. ©APA/ROLAND SCHLAGER
Seit Samstag ist die geltende Quadratmeterbeschränkung für Geschäfte und Museen gestrichen.

Gesundheitsminister Rudolf Anschober hat aus der "Covid-19-Lockerungsverordnung" die bisherige Regelung entfernt, wonach in Kundenbereichen pro zehn Quadratmeter nur eine Person zugelassen werden durfte. Weiterhin gilt aber die Pflicht, Abstand zu halten und eine Maske zu tragen.

Zehn-Quadratmeter-Regel wurde gestrichen

Die nun gestrichene Zehn-Quadratmeter-Regel galt bisher in Kundenbereichen von Betriebsstätten - also etwa Handel und Dienstleistungen - sowie für die Besucherbereiche in Museen und Ausstellungen. Ebenfalls gestrichen wurde mit der Freitagnacht veröffentlichten Novelle die Maskenpflicht für Kundenbereiche im Freien - also etwa Gartencenter. Für die Gastronomie gelten weiterhin eigene Regeln.

Autokinos auch für mehr als 100 Personen

Wie angekündigt fixiert hat Anschober zudem, dass Autokinos auch dann aufsperren dürfen, wenn mehr als 100 Personen anwesend sind. Grundsätzlich gilt für Veranstaltungen eine Obergrenze von 100 Personen, die erst ab Juli erhöht wird. Davon ausgenommen sind neben Demonstrationen, privaten Veranstaltungen sowie politischen Veranstaltungen und Betriebsversammlungen nun auch "Betretungen von Theatern, Konzertsälen und -arenen, Kinos, Varietees und Kabaretts, die mit mehrspurigen Kraftfahrzeugen erfolgen".

Die Wirtschaftskammer begrüßte die Abschaffung der Zehn-Quadratmeter-Beschränkung für Kundenbereiche, forderte aber mehr "Planungssicherheit" für die Betriebe. "Daher brauchen wir dringend für alle jene Bereiche, wo noch Unklarheit herrscht, etwa für die Messe- und Großveranstaltungen, jetzt fixe Öffnungstermine", so Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer (ÖVP).

Maskenpflicht fällt ab 15. Juni teilweise

Ab Mitte Juni soll die Maskenpflicht nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Gesundheitsbereich sowie bei bestimmten Dienstleistungen gelten. Auch Mitarbeiter in der Gastronomie sollen weiter Masken tragen. In der "Lockerungsverordnung" wurde diese am Freitag von der Regierung angekündigte Änderung aber noch nicht fixiert.

Alle Infos zum Coronavirus

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Quadratmeterbeschränkung für Geschäfte wurde gestrichen
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen