AA

Pyrotechnik-Unfälle zu Silvester: KFV warnt vor illegalen Böllern und Raketen

Es wird vor Pyrotechnikunfällen zu Silvester gewarnt.
Es wird vor Pyrotechnikunfällen zu Silvester gewarnt. ©APA/dpa/Ina Fassbender
Jährlich verletzten sich 200 Personen bei Pyrotechnikunfällen so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden müssen. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) erwartet auch zu Silvester erneut zahlreiche Verletzte und warnt vor nicht zugelassenen Böllern und Raketen.
Teure Geldstrafen

Vorzeitiges bzw. verzögertes “Losgehen” von Knallkörpern und Raketen sind besonders häufig Unfallursache, 36 Prozent der Pyrotechnikunfälle sind auf Fehleinschätzung zurückzuführen. Rund die Hälfte aller Verletzten sind 15 bis 24 Jahre alt, 17 Prozent der Verletzten sind sogar jünger als 15 Jahre. “Jungen Menschen fehlt häufig einerseits das Wissen über den richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern und andererseits das Gefahrenbewusstsein”, erklärte KFV-Direktor Othmar Thann. Personen, die sich im Zusammenhang mit pyrotechnischen Produkten verletzen, sind nahezu immer männlich.

Warnung vor Pyrotechnik-Unfällen am Silvesterabend

Zuschauern von Feuerwerken empfiehlt der KFV, das Geschehen nur aus größerer Entfernung zu verfolgen, Raketen und Knallkörper können die Kleidung entzünden, Taschen und Kapuzen sind dabei besonders gefährdet. Ebenso sollten man Fenster, Balkon- und Haustüren schließen, damit brandgefährliche “Irrläufer” nicht in die Wohnung oder in das Haus eindringen.

Raketen sollten zudem niemals mit dem Stab in den Erdboden oder in einzeln stehende Flaschen gesteckt werden, das Anzünden sollte immer mit möglichst großem Körperabstand erfolgen. Die pyrotechnischen “Versager”, also Blindgänger, sollte man niemals ein zweites Mal zünden – auch das Nachsehen, “was denn da los ist”, gilt es zu unterlassen.

>> Silvester in Wien

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Pyrotechnik-Unfälle zu Silvester: KFV warnt vor illegalen Böllern und Raketen
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen