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PVA-Chef gegen soziale Staffelung der Pensionsanpassung

Eine soziale Staffelung der Anpassung hebelt laut Pinggera das Versicherungsprinzip aus.
Eine soziale Staffelung der Anpassung hebelt laut Pinggera das Versicherungsprinzip aus. ©APA/BARBARA GINDL
Der Generaldirektor der Pensionsversicherungsanstalt, Winfried Pinggera, spricht sich gegen die von der Politik in den letzten Jahren praktizierte soziale Staffelung bei der jährlichen Pensionserhöhung aus.

Im APA-Interview begründete Pinggera seine Ablehnung damit, dass damit das Versicherungsprinzip ausgehebelt und letztendlich auch das Vertrauen in die Pensionen insgesamt untergraben werde. Er teilte auch mit, dass der Bundesbeitrag zu den Pension weiter steigen werde.

Pinggera warnt vor erneuter sozialer Staffelung bei Pensionen

Die Regierung hat in den letzten Jahren mehrfach die eigentlich gesetzlich vorgesehen Anpassung der Pensionen mit der Inflationsrate außer Kraft gesetzt und kleinere Pensionen stärker angehoben als größere. In rund eineinhalb Wochen wird der für die Anpassung für nächstes Jahr relevante Wert - voraussichtlich mit 1,7 Prozent - feststehen und danach muss die türkis-grüne Koalition entscheiden, ob sie dabei bleibt oder wieder eine soziale Staffelung vornimmt. Sozialminister Wolfgang Mückstein (Grüne) hat bereits angekündigt, dass eine solche soziale Staffelung wieder "Teil der Überlegungen" sei.

Der PVA-Generaldirektor warnt hingegen davor. Als einmalige Sache kann sich Pinggera das vorstellen, aber nicht auf Dauer über mehrere Jahre hinweg. Als Grund nennt er, dass damit das Versicherungsprinzip ausgehebelt und dadurch das Vertrauen in die Pensionen insgesamt untergraben werde. Dem Argument, dass man eine soziale Dimension berücksichtigen wolle, stimmt Pinggera schon zu. Das soll aber eher über die Ausgleichszulage erfolgen.

Seniorenvertreter von SPÖ und ÖVP uneins

Die Seniorenvertreter von SPÖ und ÖVP zeigten sich dazu in Stellungnahmen gegenüber der APA gegenteiliger Meinung. Aus Sicht von Pensionistenverbands-Präsident Peter Kostelka (SPÖ) steht die soziale Staffelung nicht im Widerspruch zum Versicherungsprinzip. Die Bekämpfung und Vermeidung von Altersarmut sei nach wie vor ein wichtiges Ziel mit hoher Priorität. Es gelte, "Pensionen zu gewährleisten, von denen man leben kann". Deshalb peilt Kostelka auch in den Verhandlungen über die Anpassung 2022 wieder an, "Altersarmut weiter zurückzudrängen und dem Versicherungsprinzip trotzdem Rechnung zu tragen".

Seniorenbund-Präsidentin Ingrid Korosec (ÖVP) sieht sehr wohl einen Widerspruch zum Versicherungsprinzip: "Wer mehr einbezahlt hat, muss auch mehr rausbekommen", stellte sie fest - und trat dafür ein, dass nach den Ausnahmesituationen der vergangenen beiden Jahre die Pensionsanpassungen für 2022 für alle gleich hoch ausfallen. "Altersarmut darf nicht und kann nicht zulasten derer, die höhere Pensionsansprüche haben, bekämpft werden." Die dafür durchaus nötigen Maßnahmen müssten etwa über die Ausgleichszulage erfolgen, meinte Korosec.

"Nicht sinnvoll:" Absage für Pensionisten-Warenkorb

Eine Absage erteilt der PVA-Generaldirektor im APA-Interview auch dem alten Wunsch von Seniorenvertretern nach einem eigenen Pensionisten-Warenkorb für die Anpassung. Das sei "weder machbar noch sinnvoll", verweist Pinggera darauf, dass einerseits die Pensionisten als Gruppe nicht homogen seien und man dann andererseits auch für andere Personengruppen wie etwa für Studenten einen eigenen Warenkorb erfinden müsste. Er hält die Knüpfung der Anpassung an die Inflation deshalb für sinnvoll, weil die Pensionen die Sicherung des Lebensstandards im Alter garantieren sollen.

Pensionsversicherung von Corona-Krise schwer getroffen

Die Corona-Krise hat auch die Pensionsversicherung schwer getroffen und im Vorjahr zu einem "massiven Einbruch" der Beitragseinnahmen geführt. Deshalb ist der Bundeszuschuss zu den Pensionen von 3,7 Milliarden im Jahr 2019 auf 4,87 Mrd. Euro 2020 angestiegen. Und laut aktueller Prognose der PVA wird er noch deutlich weiter steigen. Für heuer sieht die Vorausschau 5,8 Mrd. vor, für nächstes Jahr 6,6 Mrd. und bis 2025 könnte der Bundesbeitrag sogar auf 8,8 Mrd. Euro steigen. Pinggera rechnet aber damit, dass es nicht ganz so schlimm wird und die Zahlen im Endeffekt besser ausfallen. Er verweist darauf, dass derzeit eine Steigerung der Beitragseinnahmen von 16 Prozent verzeichnet werde. Ein Teil davon seien zwar gestundete Beitragsrückstände, die jetzt zurückgezahlt werden, aber die Wirtschaft und der Arbeitsmarkt erholen sich wieder. Ein guter Teil des Anstiegs in den nächsten Jahren sei jedoch auf die nun ins Pensionsalter kommende Generation der Baby-Boomer zurückzuführen.

Maßnahmen, um die Finanzen in den Griff zu bekommen, will der PVA-Generaldirektor - der betont, dass die Pensionszahlungen nie in Gefahr seien - nicht nennen. "Wir machen hier nicht Politik, wir schauen, dass wir eine saubere Verwaltung haben." Und diese funktioniere, verwies Pinggera etwa darauf, dass auch während der Pandemie keine längeren Bearbeitungszeiten von Anträgen entstanden seien. "Entscheidungen muss die Politik treffen", diese müsse sich überlegen, wie sie auf die Probleme reagiere.

Einführung einer Teilpension überlegenswert

Die Frage nach der Notwendigkeit einer Pensionsreform- etwa die Forderung einer automatischen Erhöhung des Antrittsalters mit steigender Lebenserwartung - will Pinggera zwar nicht direkt beantworten. Er verweist aber darauf, dass der Paragraf 108 des ASVG eine Automatik schon vorsieht. Wenn ein gewisser Schwellenwert der Lebenserwartung überschritten werde, dann gebe es eine "Handlungspflicht" für die Politik. Dabei handle es sich aber um eine "offene Möglichkeit", etwa bei den Beiträgen oder beim Antrittsalter oder beim Aufwertungsfaktor etwas zu tun. Diese Möglichkeit habe die Politik aber bisher nicht genutzt. Eine reine Automatik gebe es in keinem demokratischen Staat, weil dann hätte nicht mehr die Legislative die Gesetzgebung in der Hand und dann würde die Statistik Austria etwa entscheiden, wann jemand in Pension gehen könne, argumentiert Pinggera.

Sowohl das Auslaufen der sogenannten Hackler-Reglung mit der abschlagsfreien Frühpension mit 45 Versicherungsjahren als auch das schrittweise Anheben des Frauenpensionsalters von 60 auf 65 von 2024 bis 2033 begrüßt der PVA-Generaldirektor. Beide Maßnahmen würden dazu beitragen, die im Vergleich zu den Männer um mehr als 40 Prozent niedrigeren Frauenpensionen anzuheben. In diesem Zusammenhang plädiert Pinggera auch dafür, die Einführung einer Teilpension zu überlegen. Seiner Ansicht nach ist der bestehende Berufsschutz "nicht mehr zeitgemäß". Als Beispiel nennt er einen Installateur, der in einem gewissen Alter diesen Job nicht mehr ausführen kann, aber jetzt als Installations-Fachverkäufer in einem Baumarkt arbeiten könne. Der dadurch geringere Verdienst könnte durch eine Teilpension ausgeglichen werden.

(APA/Red)

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