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Psychisch Kranker wollte Haus des Bruders anzünden

Der Mann wollte seinem Bruder einen "Denkzettel" verpassen.
Der Mann wollte seinem Bruder einen "Denkzettel" verpassen. ©Pixabay/Symbolbilder
Psychisch kranker 54-Jähriger wurde in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Aus dem Gerichtssaal - Von Seff Dünser

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Der Frühpensionist hat in einer Nacht im Mai Benzin über das Auto des Bruders gegossen und rund um dessen Haus Benzin verschüttet. Nach Ansicht der Richter wollte der 54-Jährige den Pkw und das Haus anzünden. Der Unterländer hat nach den gerichtlichen Feststellungen nur deshalb kein Feuer gelegt, weil er von zwei Fußgängern gestört wurde.

Zur Tatzeit sei der Betroffene, der seine Medikamente abgesetzt habe, wegen seiner paranoiden Schizophrenie zurechnungsunfähig gewesen, sagte Gerichtspsychiater Reinhard Haller im gestrigen Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch. Seiner Wahnvorstellungen wegen sei er ohne medizinische Behandlung gefährlich.

Der Schöffensenat folgte den Ausführungen des psychiatrischen Sachverständigen und wies den psychisch kranken Betroffenen wegen versuchter Brandstiftung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ein. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Denn Verteidiger German Bertsch meldete drei Tage Bedenkzeit an.

Bertsch hat einen Freispruch für den von ihm vertretenen LKH-Patienten beantragt. Weil sein Mandant keine Brandstiftung geplant habe. Der 54-Jährige habe seinem Bruder und seiner Schwägerin mit dem vergossenen Benzin als Rache für den vermeintlichen Diebstahl eines Buches des Betroffenen nur einen Denkzettel verpassen wollen. Wäre dem so gewesen, wäre die Tat als schwere gefährliche Drohung mit einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren Haft zu werten gewesen, erläuterte Richterin Nadine Heim. Auch dann hätte für eine Einweisung eine vom Gesetz geforderte Anlasstat vorgelegen, die mit einer mehr als einjährigen Haftstrafe bedroht ist.

Benzingeruch wahrgenommen

Die Vorsitzende des Schöffensenats bedankte sich bei den beiden Passanten für deren Zivilcourage. Der 19-Jährige und der 17-jährige Fußgänger nahmen beim Vorgehen Benzingeruch wahr und sahen den 54-Jährigen mit dem Rad davonfahren. Daraufhin verständigten sie die Polizei.

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