Psychisch Kranker im Gemeindebau bekannt
Alles hatte mit einem Nachbarschaftsstreit in dem Gemeindebau begonnen, in dem der 44-Jährige als eine Art “Haustyrann” galt. Immer wieder soll er mit Mitbewohnern Streitereien vom Zaum gebrochen haben. Am 14. Juli 2010 lieferte er sich mit einem 26-jährigen Sanitäter zunächst ein Wortgefecht, der nach Dienstschluss im Stiegenhaus noch eine schnelle Zigarette rauchte, ehe er seine Wohnung betrat.
Weil sich der jüngere Mann bedroht fühlte, als der 44-Jährige herumzutoben begann, verständigte er die Polizei. Als mehrere WEGA-Beamte eintrafen, hatte sich der 44-Jährige wieder in seine Wohnung begeben und reagierte auf das Läuten und Klopfen der Beamten nicht. “Man hat mir zu erkennen gegeben, dass man einen schlechten Willen hat”, meinte dieser dazu.
Mann attackierte Polizistin mit Machete
Nach einiger Zeit, als der 44-Jährige korrekterweise vermeinte, dass keiner mehr an der Tür war, trat er mit einer Machete auf den Gang. Er folgte der Polizei ins Stiegenhaus, wo er dann nach Darstellung der Beamten auf sie losgegangen sein soll. Eine Polizistin wurde von der Machete getroffen. Da sie nicht die scharfe Seite der Waffe auf die Schulter geschlagen bekam, blieben ihr schwere Verletzungen erspart.
WEGA-Beamten schossen auf den Angreifer
“Wegen einem Schuss ins rechte Bein bin ich nicht wirklich mobil“, erklärte der 44-Jährige. Er versicherte, die Polizisten nicht als solche erkannt, sondern für “Fremde in Uniformen” gehalten zu haben. Er habe “generell nicht die Absicht gehabt, die Polizei zu verletzen. Ich hab’ sie auch nicht berührt im übrigen.” Die Machete, die er “aus reinem Selbstschutz und aus den schlechten Erfahrungen heraus” erworben habe, habe er bewusst “nicht mit der Klinge nach vorn gehalten”.
Psychisch kranker Mann machte wirre Aussagen
Der 44-Jährige machte über weite Strecken der Verhandlung wirre Angaben. So behauptete er, auf einer schwarzen Liste des Innenministeriums zu stehen. Im Übrigen sei er nicht krank: “Ich weiß, was man unter Verfolgungswahn versteht. Das ist bei mir aber eine bloße Vermutung.”
Die Verhandlung wurde zur Einholung eines weiteren Gutachtens und zu weiteren Zeugenbefragungen auf unbestimmte Zeit vertagt.