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Prozessaufschub für Taxi-Orange-Star Walter Pirchl

Der Prozessreigen gegen den ehemaligen Taxi-Orange-Star Walter Pirchl alias "Wazzinger" am Innsbrucker Landesgericht muss erneut verschoben werden. Der wegen des sexuellen Missbrauchs Unmündiger angesetzte Verhandlungstermin am Dienstag wurde auf unbestimmte Zeit abberaumt.
Anklage gegen "Wazzinger"

Wegen Krankheit des Angeklagten“, begründete Staatsanwalt Markus Knapp am Montag gegenüber der APA. Es wäre der 2. Rechtsgang in dieser Cause gegen den 37-Jährigen gewesen.

Vom Missbrauchsvorwurf war “Wazzinger” im März 2009 bereits freigesprochen worden. Staatsanwalt Knapp hatte allerdings Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt, dieser gab der Oberste Gerichtshof (OGH) statt. Die Verhandlung am 12. März hatte Richterin Nadja Obwieser mit der Begründung “der Schöffensenat habe nach Würdigung der Beweise nicht mit Sicherheit feststellen können, dass dem Tiroler die Taten zur Last gelegt werden können” beendet. Der Staatsanwalt meinte darauf: “Die Begründung des Urteils ist mir zu kurz.”

Zur Unzucht missbraucht?

Angeklagt ist ein Fall, der bereits rund zehn Jahre zurückliegt. “Wazzinger” soll laut Anklage ein damals fünfjähriges Mädchen zur “Unzucht” missbraucht haben, wobei die Taten eine schwere Körperverletzung zur Folge hatten. An einem sechsjährigen Buben soll Pirchl zwischen Mitte 2003 und Dezember 2005 ebenfalls “eine geschlechtliche Handlung vorgenommen” haben.

Dem Freispruch war ein vertagter Prozess – dieser fand wie alle anderen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt – im Jänner 2009 vorausgegangen. Dabei hatte die Mutter der Kinder ausgesagt. Der ursprünglich für Mitte Oktober 2008 angesetzte Verhandlungsbeginn war ebenfalls abberaumt worden. “Wazzingers” damaliger Wiener Anwalt Manfred Ainedter hatte die Vollmacht gekündigt. Zu den Gründen wollte sich der Jurist nicht äußern.

Schon zu Geldstrafe verurteilt

Verurteilt wurde der Taxi-Orange-Teilnehmer aber wegen vermögensrechtlicher Delikte. Der 37-Jährige musste wegen Betrug und Untreue eine Geldstrafe von 720 Euro zahlen, bestätigte Knapp den inzwischen rechtskräftigen Schuldspruch von November 2009. “Wazzinger” habe 2007 trotz aussichtsloser finanzieller Situation noch Möbel für eine Wohnung liefern lassen, diese aber nie bezahlt, begründete Obwieser damals. Untreue sah die Richterin gegenüber einer Kreditkartengesellschaft gegeben, da Pirchl bis zur endgültigen Sperre der Karte sie noch mit mehr als 6.000 Euro belastet hätte.

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