Wären die Vorhaben geglückt, wären die rechtmäßigen Erben um mehr als 3,7 Millionen Euro gebracht worden. Der Anwalt soll sich sowohl das Vertrauen des vermögenden Ex-Botschafters als auch des Hernalser Hausbesitzers erschlichen haben.
Versuchter Millionen-Betrug: So ging der Rechtsanwalt vor
Als der Ex-Diplomat 2011 hochbetagt starb, legte der Angeklagte ein Testament vor, demzufolge die Ehefrau des Verstorbenen nur ein Drittel der Verlassenschaft im Wert von über 1,7 Millionen Euro bekommen hätte. Als weitere Begünstigte schienen die Ehefrau sowie die Ex-Sekretärin des Anwalts auf.
Laut Anklage handelt es sich bei dem Testament um eine glatte Fälschung – der Erblasser soll im Zeitpunkt, als er es vorgeblich unterschrieben hatte, hochgradig dement und zur Unterschriftleistung gar nicht mehr in der Lage gewesen sein. Das zweite Anklagefaktum bezieht sich auf ein ebenfalls angeblich gefälschtes Testament, das auftauchte, nachdem im August 2013 der Eigentümer eines Zinshauses in der Jörgerstraße gestorben war. Der Anwalt schien als Alleinerbe auf, obwohl der Verstorbene eine damals zweijährige Tochter hinterließ. Für den Juristen gilt die Unschuldsvermutung.
(apa/red)