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Prozess wegen brennender Schafs­kostüme in Abtenau wird neu aufgerollt

Der Prozess gegen einen 16-jährigen Lehrling aus Hallein, der am 24. Februar 2009 bei einer Faschingsparty in Abtenau (Tennengau) zwei Schafskostüme fahrlässig in Brand gesetzt haben soll, wird neu aufgerollt.
Ein Berufungssenat des Oberlandesgerichtes Linz hat am Montag am Landesgericht Salzburg der Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten stattgegeben.

Durch den Brand wurden die zwei Trägerinnen der Kostüme schwer beziehungsweise leicht verletzt. Der Lehrling hatte im April 2010 ein bedingte Freiheitsstrafe von drei Monaten erhalten und wie die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil berufen.

“Zurück an den Start” forderte heute der Vorsitzende des Berufungssenates, Georg Wiesinger. Wie schon Verteidiger Klaus Perner ortete er Lücken bei den polizeilichen Erhebungen. Wiesinger bezeichnete es als erstaunlich, dass die Beamten unmittelbar nach der Tat in der Schirmbar, wo die Kostüme Feuer fingen, nicht ermittelt hätten, weil es laut einer Aussage eines Polizisten “gerammelt voll war”. Zudem sei das Urteil in erster Instanz nicht schlüssig, betonte der Senatsvorsitzende.

Unklarheit über Brandspuren an Kostüm der Schwerverletzten
Das Erstgericht war davon ausgegangen, dass der Bursche einen Wattebausch von einem Kostüm gezupft und mit einem Feuerzeug angezündet habe. Die Flamme hätte dann die Kostüme der beiden Frauen in Brand gesetzt, hieß es. Der Angeklagte beteuerte, er sei Rücken an Rücken zu der danach schwer verletzten 23-Jährigen gestanden, deren Kostüm als erstes Feuer fing und an dem sich die zweite Verkleidung entzündet haben soll. Einem Gerichtsgutachten zufolge befanden sich die Hauptbrandspuren aber an der Vorderseite des Kostüms der 23-Jährigen. Dass der Rücken der Frau keine Brandwunden aufwies, “lässt einen wundern”, meinte Wiesinger und riet, einen Experten beizuziehen, “um die Verletzungsentstehung zu klären”.

Der bisher unbescholtene Beschuldigte hatte ausgesagt, dass er den brennenden Wattebausch auf den Boden fallen gelassen und die rund 15 Zentimeter lange Stichflamme mit dem Schuh ausgedrückt habe. Erst zwei Minuten danach habe das Kostüm der 23-Jährigen gebrannt. Der Vorsitzende kritisierte, dass das Erstgericht diese Zeitspanne nicht näher erörtert habe. “Zur Klärung des Sachverhaltes muss noch einmal verhandelt werden.” Der Verteidiger des Lehrlings zog andere Zündquellen wie beispielsweise eine glühende Zigarette in Erwägung, die in unmittelbarer Nähe in Hüfthöhe gehalten worden sei. “Als wahrscheinlich anzunehmen ist, dass sich die Frau eine Zigarette angezündet hat und sich vielleicht aus Gedankenlosigkeit mit dem Feuerzeug selber angezündet hat”, mutmaßte der Advokat und forderte einen Freispruch für seinen Mandanten.

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